Ein Wiener baut eine Luftwärmepumpe ein, steigt aus Gas aus – und bekommt keine Förderung. Der Grund: Er besitzt ein Einfamilienhaus statt einer Wohnung. Die Volksanwältin schaltet sich ein und rechnet mit der Stadt Wien ab.
Förderung nur für Mieter – Hauseigentümer schauen durch die Finger
Herr L. aus dem 14. Bezirk entschied sich 2025, sein Eigenheim mit einer Luftwärmepumpe auszustatten und aus Gas auszusteigen. Als er dafür die Dekarbonisierungsprämie der Stadt Wien beantragen wollte, erlebte er eine böse Überraschung: Die Förderung gilt nur für Mieter und Wohnungseigentümer – nicht für Hauseigentümer. Er wandte sich an Volksanwältin Gaby Schwarz, die den Fall in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt” am 18. April aufgriff und klare Worte fand:
„Förderungen müssen für alle gleich sein. Wenn die Stadt Wien daran interessiert ist, dass Menschen von fossilen auf nachhaltige Heizmethoden umsteigen, darf sie keinen Unterschied zwischen Wohnungseigentümern und Hauseigentümern machen.”
Die Begründung der Stadt Wien – die Prämie sei als Anreiz für Mehrparteienhäuser gedacht – ließ Schwarz nicht gelten: „Ob Wohnung oder Einfamilienhaus – jeder Ausstieg aus Gas muss gleich viel wert sein. Die Stadt unterstellt damit, dass sich Hauseigentümer eine solche Investition leichter leisten können. Dafür fehlt mir das Verständnis.”
Noch ein Förderproblem: Falsche Information – und nun ist es zu spä
Doch damit nicht genug: Auch eine zweite Förderung blieb Herrn L. verwehrt – weil seine Pension angeblich zu hoch sei. Das Problem: Zum Zeitpunkt seiner Investition war diese Förderung noch gar nicht einkommensabhängig. Die Einkommensgrenze wurde erst mit 1. Jänner 2026 eingeführt. „Diese Information hat er nicht erhalten – und jetzt ist es zu spät.” – Volksanwältin Gaby Schwarz
Für Schwarz ist das ein weiteres Versagen der Stadt Wien: Wer Bürger zu klimafreundlichem Verhalten animieren will, darf sie nicht mit intransparenten und wechselnden Förderregeln im Stich lassen.

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