Im März 2022 schrieb ein damals 60-jähriger Wiener eine E-Mail an die Stadt Wien: Er fühle sich als Frau und wolle sein Geschlecht auf „weiblich” ändern lassen – um früher in Pension gehen zu können. Anfang 2023 funktionierte der Plan tatsächlich. Der Fall sorgte damals für Aufsehen und beschäftigte diverse österreichische Gerichte. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden: So einfach geht das künftig nicht mehr. Wer sein Geschlecht im Personenstandsregister ändern will, braucht ab sofort ein medizinisches Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Die Krone berichtete.
Vom OGH bestätigt – bis der Bürgermeister einschritt
Die Pensionsversicherungsanstalt hatte den Fall zunächst bis zum Obersten Gerichtshof getrieben. Der OGH stellte jedoch klar: Wer im Personenstandsregister als Frau eingetragen ist, ist rechtlich in allen Belangen als solche zu behandeln – außer die Pensionsversicherung kann das Gegenteil beweisen. Parallel dazu trieb der Wiener Bürgermeister das Beschwerdeverfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof – mit Erfolg.
Auch „Waltraud" ist wieder Walter
Der VwGH hält nun fest: Eine äußerliche Angleichung ans „Wunschgeschlecht” ist zwar nach wie vor nicht notwendig – aber ein Blitz-Gutachten reicht nicht mehr aus. Damit zieht das Gericht auch die Lehren aus dem prominenten „Fall Waltraud”: Jene Rotlichtgröße hatte sich nach einem Schnellgutachten als Frau eintragen lassen – mit dem Ziel, früher in Pension zu gehen und eine Gefängnisstrafe im Frauengefängnis abzusitzen. Seit Februar ist auch „Waltraud” wieder gezwungenermaßen Walter.
Für den mittlerweile 64-jährigen Wiener gilt: Er bleibt bis zu einem geeigneten Gutachten weiter als Mann eingetragen – und bis zum regulären Pensionsalter mit 65 Jahren hat er ohnehin nicht mehr lange.

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