Die Missbrauchs-Meldungen stammen aus Opferschutzverfahren der Organisation in den Jahren 2013 bis 2023. Die Übergriffe selbst sollen in den 1950er- bis 1980er-Jahren an vier Standorten in Österreich stattgefunden haben. „Die Betroffenen haben die Geschehnisse im Rahmen des Opferschutzverfahrens plausibel dargelegt; die Entscheidungen zu Entschädigung erfolgen auf Basis einer Plausibilitätsprüfung, es handelt sich um keine forensische Untersuchung“, sagte SOS-Kinderdorf-Geschäftsführerin Annemarie Schlack der APA. Weitere Opfer des als großer Kinderfreund geltenden Gmeiners könne man nicht ausschließen. Übergriffe auf Mädchen sind nicht bekannt.

Alle acht Betroffene wurden mit bis zu 25.000 Euro entschädigt, zudem wurden Therapieeinheiten bezahlt. Gmeiner galt zeit seines Lebens als juristisch unbescholten. Das Opferschutzverfahren ist auch kein juristisches Instrument, sondern „ein Anerkennungs- und Unterstützungsinstrument“.

Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt nicht zu Gmeiner

Auf die Frage, ob im Zusammenhang mit dem Namen Gmeiner strafrechtliche Ermittlungen gegen etwaige Mitwisser bzw. Mittäter anhängig seien, wurde seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf ein bereits anhängiges Ermittlungsverfahren verwiesen. Dieses betreffe aber nicht Gmeiner, sondern mutmaßliche Kindesmisshandlungen, die sich primär auf einen ehemaligen Leiter am Standort Imst beziehen, sagte eine Sprecherin.

In diesem Kontext werde „umfassend“ ermittelt, „auch gegen unbekannte Täter“, teilte die Sprecherin der Tiroler Anklagebehörde auf APA-Anfrage mit. Das Verfahren sei in die Gänge gekommen, weil man auf Basis eines Berichts einer unabhängigen Untersuchungskommission Kenntnis von strafrechtlich relevanten Vorwürfen erlangt habe.