Der Blick auf das Burgenland zeigt: Die Zahl der Waffenbesitzer ist in den vergangenen Jahren merklich gestiegen. Laut Innenministerium lag die Zahl der ausgestellten Waffenbesitzkarten zu Jahresbeginn 2025 bei über 12.300 – ein Zuwachs gegenüber Anfang 2019, als noch rund 10.000 registriert waren. Die Anzahl der registrierten Schusswaffen ist sechsmal so hoch und liegt bei 75.000.

Freier Zugang zu Flinten, strenge Regeln für Pistolen

In Österreich sind Langwaffen der Kategorie C, etwa Flinten oder Jagdgewehre, grundsätzlich frei ab 18 Jahren erhältlich. Für Faustfeuerwaffen wie Pistolen oder Revolver – Kategorie B – hingegen ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Wer eine solche beantragen will, muss nicht nur mindestens 21 Jahre alt sein, sondern auch den sogenannten Waffenführerschein vorweisen und ein psychologisches Gutachten bestehen.

Gerade Letzteres steht nach dem Grazer Amoklauf im Fokus der öffentlichen Debatte. Wie Jörg Prieler, eingetragener Psychologe für waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfungen, im Gespräch mit dem ORF erklärt: „Man kann aus mehreren Verfahren auswählen und anschließendem Interview. Wenn das nicht passt, können noch mehr Tests gemacht werden und das Interview wird intensiver.“ Fällt der Antragsteller durch, folgt eine Meldung an die zuständige Behörde. Nach einer Sperrfrist von sechs Monaten darf ein neuer Anlauf unternommen werden.

Psychologisches Gutachten als Streitthema

Die Prüfverfahren sind allerdings nicht unumstritten. Kritiker bemängeln veraltete Methoden, Prieler selbst räumt ein: „Die Testverfahren wurden nicht entwickelt, um irgendwelche bösen Persönlichkeiten zu entdecken.“ Es handle sich um standardisierte klinische Verfahren.

Pflichten für Waffenbesitzer: Polizei kontrolliert regelmäßig

Wer eine Waffe legal besitzt, unterliegt strengen Auflagen. Die Verwahrung muss so erfolgen, dass kein unberechtigter Zugriff möglich ist – etwa durch verschlossene Schränke oder separate Aufbewahrung der Munition. Ob die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, kontrolliert die Polizei in Fünfjahresabständen. Bei konkretem Verdacht auch früher. Werden Verstöße festgestellt, drohen Konsequenzen.