In nur eineinhalb Jahren – vom 1. Jänner 2022 bis zum 30. Juni 2023 – wurden in Wien zehn Frauen Opfer massiver Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Partner. Vier von ihnen starben, sechs überlebten den Mordversuch. Das Institut für Konfliktforschung (IKF) hat dafür sämtliche einschlägigen Justizakten der Staatsanwaltschaft und des Landesgerichts für Strafsachen Wien ausgewertet – eine sogenannte Totalerhebung, also alle Fälle des Zeitraums, kein Ausschnitt.

Die Forscher betonen selbst, dass zehn Fälle zu wenig für statistische Aussagen sind und man nur „Tendenzen“ erkennen kann. Genau deshalb sind nicht die Prozentzahlen das Brisante an dieser Studie – sondern das, was schwarz auf weiß in den Akten steht.

Die Gewalt war oft kein Geheimnis

Die Eskalation kam selten aus dem Nichts. In mehreren Beziehungen war die Gewalt schon vor der Tat polizeibekannt – es waren bereits Betretungs- und Annäherungsverbote verhängt worden. Gegen zwei der Männer bestand sogar ein aufrechtes Waffenverbot.

Drei dokumentierte Fälle zeigen, wie deutlich die Vorgeschichte war:

  • Der Mann mit 19 Vorstrafen

Ein 74-jähriger Österreicher, der seine 16 Jahre jüngere Lebensgefährtin nach der Trennung mit Messer und Pfefferspray fast tötete, wies laut Strafregister 19 Verurteilungen auf – beginnend in den 1970er-Jahren, darunter mehrfach Körperverletzung. 1985 war er wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt und 1998 bedingt entlassen worden. Eine Nachbarin – zufällig Polizistin – stoppte die Attacke mit gezogener Dienstwaffe. Sie beschrieb den Täter danach als seelenruhig: Er sei einfach die Stiege hinuntergegangen. Das Urteil: lebenslange Haft.

  • Der Ex-Mann, der das Scheidungsrecht verweigerte

Ein türkischstämmiger Täter, dessen Ehe einst arrangiert worden war, griff seine bereits geschiedene Frau vor ihrer Wohnhausanlage mit einem Küchenmesser an – ihm gegenüber waren über die Jahre wiederholt Betretungsverbote ausgesprochen worden, seit 2019 galt ein behördliches Waffenverbot. In der Hauptverhandlung antwortete er auf die Frage, ob er das Recht einer Frau akzeptiere, sich von ihm scheiden zu lassen, klar mit „Nein“. Zur Tat sagte er: „Deshalb habe ich sie verletzen müssen.“ Auch hier: lebenslang.

  • Die Gewalt, die der Bruder bestätigte

Ein 52-Jähriger lauerte seiner Ex-Partnerin nach 23 gemeinsamen Jahren auf und stach ihr ein Messer in die Brust. Beide stammten aus Polen, lebten aber seit Jahrzehnten in Österreich. Gegen ihn lagen ein Betretungsverbot, eine aufrechte einstweilige Verfügung und – seit 2008 – ein Waffenverbot vor. Der Bruder des Opfers sagte vor Gericht aus, der Mann habe seine Schwester über Jahre beschimpft, kontrolliert und geschlagen. 15 Jahre Haft plus Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Wer die Täter waren

Zehn Fälle bedeuten zehn Täter. Fünf von ihnen hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft: Polen, Nordmazedonien, die Türkei, Tunesien und Afghanistan. Die anderen fünf waren Österreicher, ohne Migrationshintergrund, wie die Studie ausdrücklich festhält.

Auch die Opfer kamen aus unterschiedlichen Verhältnissen: Sieben waren Österreicherinnen, zwei davon mit Migrationshintergrund (Bosnien, Türkei); drei hatten keine österreichische Staatsbürgerschaft (Polen, Ungarn, Afghanistan).

Aus diesen zehn Fällen allein lässt sich keine Quote ableiten – dafür ist die Zahl zu klein. Ein belastbares Bild liefert dagegen die größere Vorgängeruntersuchung desselben Instituts zu 100 Femiziden zwischen 2016 und 2020, von denen 74 Beziehungstaten waren. Bei dieser breiteren Datenbasis von 93 Tätern lassen sich zwei Dinge festhalten: Absolut stammte die Mehrheit der Täter – 57 Prozent – aus der einheimischen Mehrheitsgesellschaft und hatte keinen Migrationshintergrund. Gemessen am Bevölkerungsanteil waren ausländische Täter – und auch ausländische Opfer – deutlich überrepräsentiert, laut Studie um rund zehn Prozentpunkte.

Doch kaum eine Frau erreichte das Hilfssystem

Der vielleicht wichtigste Befund der Studie– und er ist robust, weil ihn schon die Vorgängerstudie des IKF (2016–2020) zeigte: In sechs der zehn Fälle ließ sich eine Gewaltvorgeschichte rekonstruieren. Doch keine dieser Frauen hatte Kontakt zu einem Gewaltschutzzentrum oder Zuflucht in einem Frauenhaus gesucht. Immerhin vier vertrauten sich ihrem privaten Umfeld an – Familie, Freundinnen.

Das spezialisierte Schutzsystem, in das Wien viel investiert, erreichte die Gefährdetsten also praktisch nicht. Die Studie führt das auch darauf zurück, dass viele Frauen schlicht nicht wussten, welche Hilfe es gibt – und empfiehlt breit angelegte Aufklärungskampagnen.

Nach dem Mordversuch: nur einmal ein Verbot

Besonders heikel ist ein Punkt: Von den fünf überlebten Mordversuchen, bei denen sich der Täter danach nicht selbst tötete, wurde im Anschluss nur ein einziges Mal ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängt. In einem Fall hielt die Polizei in einem Aktenvermerk fest, man warte vor einem Verbot erst ab, ob die Staatsanwaltschaft Maßnahmen anordne – zwei Tage später wurde keines verhängt; das Opfer lag zu diesem Zeitpunkt im Krankenhaus.

Die Studie zieht daraus eine klare Forderung: Im Zweifel solle die Exekutive grundsätzlich ein Betretungs- und Annäherungsverbot aussprechen – weil erst dadurch das Gewaltschutzzentrum von sich aus Kontakt aufnimmt und die gefährdete Person über Schutzmöglichkeiten informiert.

Ein zweites, kaum bekanntes Muster: tödliche Pflege-Überforderung

Drei der zehn Fälle folgten einem ganz anderen Drehbuch, das nicht ins gängige Bild passt: betagte oder schwerkranke Paare, bei denen der Mann zuerst seine Frau und dann sich selbst tötete – sogenannte „Femicide-Suicide“-Fälle. Laut Aktenlage gab es hier keine bekannte Gewaltvorgeschichte; Angehörige und Nachbarn hatten die Ehen als harmonisch erlebt. Im Vordergrund stand die Überforderung durch die Pflege einer schwerkranken Ehefrau.

Diese Fälle sind beweismäßig dünn – die Täter sind tot, die Verfahren wurden eingestellt, Informationsquellen sind oft nur ein Abschiedsbrief und die Eindrücke von Verwandten. Gerade deshalb verweist die Studie auf eine eigene Lücke: den Ausbau leistbarer Alten- und Krankenpflege und die Einbindung älterer Menschen, um Isolation und Überlastung zu verringern.

Trennung als gefährlichster Moment

Quer durch die Fälle zieht sich ein Motiv: der Kontrollverlust des Mannes. Bei den angeklagten Tätern war die Trennung der häufigste Beweggrund. In mehreren Fällen lebte der Täter sein „Besitzdenken“ offen aus – die Partnerin wurde als Eigentum betrachtet, mit Eifersucht, Kontrolle und Drohungen. Viermal waren der Tat Morddrohungen vorausgegangen.

Wie wenig Gericht und Behörden solche Eskalationen mitunter einordnen, zeigt ein bemerkenswertes Detail aus einem Berufungsurteil. Das Gericht lehnte eine schärfere Strafe mit dem Argument ab, „brutale Übergriffe zum Nachteil von Frauen“ stießen in der Bevölkerung ohnehin bereits auf radikale Ablehnung – generalpräventive Erwägungen könnten eine härtere Strafe deshalb nicht mehr rechtfertigen.

Was bleibt

Die Botschaft der Studie ist nicht „plötzliche Beziehungstat“, sondern: vorhersehbare Eskalation bei mangelndem Schutz. Würden die Warnzeichen – Besitzdenken, körperliche Gewalt, Morddrohungen, Waffenbesitz – früher erkannt und ernst genommen, ließe sich womöglich die eine oder andere Tat verhindern. Die Autoren fordern verpflichtende Schulungen für alle Berufsgruppen an den Schnittstellen, eine konsequentere Verhängung von Betretungsverboten und einen niederschwelligen Ausbau psychosozialer und pflegerischer Angebote.