
Wegweisendes Urteil: Republik Österreich haftet für Fehler der OBS beim ORF-Beitrag
Erstmals wurde in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein Amtshaftungsanspruch gegen die Republik Österreich im Zusammenhang mit der Tätigkeit der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) bestätigt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Millionen von Gebührenzahler haben.
Im konkreten Fall hatte ein Kläger, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt und ORF-Kritiker Gerold Beneder, mehrfach falsche Zahlungsaufforderungen erhalten, obwohl er ordnungsgemäß einen Bescheid angefordert hatte. Die OBS unterliefen dabei laut Gericht gleich vier schwerwiegende Fehler:
Falsche Beitragsvorschreibung: Der Kläger erhielt zwei Monate vorgeschrieben, obwohl er keinen Antrag für eine abweichende Zahlungsweise gestellt und keine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Das widerspricht § 17 Abs. 4 des neuen ORF-Beitragsgesetzes 2024, wonach grundsätzlich der Jahresbeitrag vorgeschrieben wird.
Fortlaufende Mahnungen trotz Bescheidanforderung: Obwohl der Kläger einen Bescheid verlangte, erhielt er weiterhin Vorschreibungen samt Säumniszuschlag.
Ausstellung eines vollstreckbaren Rückstandsausweises ohne rechtliche Grundlage: Obwohl bereits ein Bescheid für den strittigen Zeitraum vorlag, stellte die OBS nur zwei Tage später einen Rückstandsausweis aus – ein Exekutionstitel, den Behörden nur bei gesicherter Fälligkeit und Zahlungsrückstand ausstellen dürfen.
Doppelte Zahlungsaufforderung für bereits bescheinigte Zeiträume: Trotz vorliegendem Bescheid wurde erneut eine Zahlungsaufforderung für denselben Zeitraum versandt.
Diese Verfahrensweise führte letztlich zur Klage gegen die Republik Österreich – mit Erfolg, wie Beneder gegenüber dem exxpress berichtet.
Gericht: OBS unterliegt der Amtshaftung, Republik haftet für Fehler
In der Verhandlung argumentierte die Gegenseite, dass es sich bei der Tätigkeit der OBS um eine Privatwirtschaftsverwaltung handle und daher kein Amtshaftungsanspruch bestehe. Das Gericht widersprach dieser Einschätzung deutlich. Der Grund: Die OBS agiert im Rahmen der hoheitlichen Verwaltung, weshalb Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden können. Die Republik Österreich haftet somit für fehlerhafte Entscheidungen und Maßnahmen der OBS.
Und: Betroffene können sich anwaltlich vertreten lassen, und die Republik kann zur Übernahme der Anwaltskosten verpflichtet werden.
Bedeutung für Millionen von Gebührenzahler
Laut RechtsanwaltBeneder hat das Urteil Signalwirkung: “Für schwere Fehler der OBS haftet die Republik Österreich, und Anwaltskosten sind erstattungsfähig.”
Da in Österreich rund vier Millionen Haushalte und Unternehmen von der ORF-Gebühr betroffen sind, könnte dieses Urteil vielen Betroffenen den Weg ebnen, gegen fehlerhafte Vorschreibungen vorzugehen.
Kommentare