Die von Weißmanns interimistischer Nachfolgerin, Ingrid Thurnher, angestoßene Untersuchung hat demnach zwar ergeben, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorgelegen hat.
Es gelte jedoch, jeden Anschein eines unangemessenen Verhaltens durch eine Führungskraft zu vermeiden, machte der ORF in einer Aussendung deutlich. Daher werde das Angestelltendienstverhältnis mit Roland Weißmann unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und kollektivvertraglichen Kündigungsfristen aufgelöst. Weißmann war nach seinem Rücktritt als Generaldirektor wieder in sein altes Dienstverhältnis als ORF-Angestellter eingetreten.
ORF verlangt „nicht bloß die Einhaltung zwingenden Rechts”
„Sexuelle Belästigung ist im österreichischen Recht klar definiert. Auf Basis der Befragungen und der Unterlagen hat die Compliance-Stelle festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinn im konkreten Fall nicht vorliegt“, so der Sender. „Der ORF verlangt von seinen Führungskräften allerdings nicht nur die Einhaltung zwingenden Rechts, sondern auch ein sehr hohes Maß an Integrität sowie die Unterlassung jeglichen Verhaltens, das geeignet ist, dem Unternehmen zu schaden.“
Sowohl Weißmann als auch die betroffene Mitarbeiterin hätten sich der Befragung durch die Compliance-Stelle freiwillig gestellt und Unterlagen vorgelegt, um ihren jeweiligen Standpunkt zu untermauern. Aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte werde der ORF keine weiteren Details der Untersuchung veröffentlichen und ersucht, „Spekulationen zu den Abläufen und den beteiligten Personen zu unterlassen”.

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