
Wenn Corona-Impfgeschädigte klagen: Steuerzahler zahlen Anwaltskosten der Pharmafirmen
Pharmaunternehmen wie Pfizer und Biontech müssen nicht für Corona-Impfschäden haften. Bei Schadenersatzklagen werden stattdessen die Staaten, sprich die Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Beim überhasteten Kauf von Corona-mRNA-Präparaten während der Pandemie (Stichwort COVID-19-Impfstoffbeschaffungsverträge) habe die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einer Haftungsfreistellung für die Impfstoffhersteller zugestimmt – so wie die EU-Mitgliedstaaten auch. Das berichtet das Online-Magazin “multipolar”.
Konkret bedeutet das, dass bei Klagen von Impfgeschädigten die Staaten, oder besser: die Steuerzahler, die Kosten der Pharma-Anwälte übernehmen. In mehr als 1118 Gerichtsverfahren sind so bisher über 13 Millionen Euro an Pfizer, Biontech, Moderna und andere milliardenschwere Pharmaunternehmen geflossen.
Für die deutsche AfD ist das ein handfester Skandal. Der gesundheitspolitische Sprecher der Partei, Martin Sichert, sagte gegenüber “multipolar”, dass “die Haftungsfreistellung vertraglich nie hätte vereinbart werden dürfen”.
Dass der Staat für Schäden bei einem experimentellen Präparat aufkomme, sei „hochgradig problematisch“, weil so staatliche Stellen ein besonderes Interesse daran hätten, „Schäden zu vertuschen oder herunterzuspielen“.
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