Wer Gebühren an die Stadt Wien überweist, geht davon aus, dass das Geld dort ankommt, wo es hingehört. Doch ein aktueller Fall zeigt, dass Zahlungen offenbar auf städtischen Konten stranden können – mit teuren Folgen für die Betroffenen. Besonders brisant: Allein beim Parkpickerl dürften derzeit 169 Wienerinnen und Wiener unterwegs sein, die glauben, eine gültige Berechtigung zu besitzen. Tatsächlich ist das nicht der Fall.

Eva R. wollte alles richtig machen. Rechtzeitig vor Ablauf ihres Parkpickerls für den Bezirk Währing überwies sie im vergangenen März die fällige Gebühr per händisch ausgefülltem Erlagschein. Wenige Wochen später folgte jedoch die Überraschung: Ein Strafzettel über 50 Euro landete im Postkasten. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Parkometergesetz, weil kein gültiges Parkpickerl vorgelegen habe. Für die Wienerin war klar, dass hier ein Irrtum vorliegen musste. Schließlich hatte sie die Verlängerung fristgerecht bezahlt. Doch die zuständige Behörde teilte ihr mit, dass die Zahlung dem Parkpickerl nicht zugeordnet worden sei – und damit auch keine Verlängerung erfolgt war, berichtet die Kronen Zeitung.

Geld landet auf einem „Interimskonto“

Erst durch weitere Nachfragen stellte sich heraus, was mit der Überweisung passiert war. Das Geld war auf einem sogenannten Interimskonto der Magistratsabteilung 6 (Rechnungs- und Abgabewesen) gelandet. Der Verwendungszweck konnte offenbar nicht automatisch ausgelesen werden, weshalb die Zahlung keinem konkreten Vorgang zugeordnet wurde. Besonders bemerkenswert: Ohne die Eigeninitiative der Betroffenen wäre der Betrag dort weiterhin verblieben. Eine automatische Rücküberweisung an die Einzahlerin ist laut Stadt nicht vorgesehen. Der Fall von Eva R. ist offenbar kein Einzelfall. Wie die Magistratsabteilung 6 bekannt gibt, konnten im Jahr 2025 insgesamt 1.211 Zahlungen für Parkpickerl aufgrund von Überweisungsfehlern nicht automatisch zugeordnet werden. In 1.042 Fällen gelang die Klärung erst nach einer Kontaktaufnahme durch die jeweiligen Bürgerinnen und Bürger. In weiteren 169 Fällen blieb eine Reaktion aus. Ob die Betroffenen überhaupt wissen, dass ihre Zahlung nie korrekt verbucht wurde, bleibt offen. Die Stadt erklärt dazu, dass eine Zuordnung nur dann möglich sei, wenn Zahlungsreferenz und Betrag exakt mit den im System hinterlegten Daten übereinstimmen.

Viele Gebühren – eine zentrale Abwicklung

Die Besonderheit des Systems: Zahlreiche Magistratsabteilungen heben Gebühren ein, darunter etwa für Abwasser, Bauverfahren, Parkscheine oder Verwaltungsstrafen. Die eigentliche Zahlungsabwicklung erfolgt jedoch zentral über die Magistratsabteilung 6. Wie viele Gelder insgesamt auf solchen Zwischenkonten liegen und nicht ihrem ursprünglichen Zweck zugeordnet werden konnten, wollte oder konnte die Behörde nicht bekannt geben. Bekannt sind lediglich die Zahlen rund um das Parkpickerl. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer trägt die Verantwortung, wenn eine überwiesene Zahlung im Verwaltungssystem nicht korrekt zugeordnet wird? Während Kunden im klassischen Wirtschaftsleben nach einer nachweisbaren Zahlung meist auf der sicheren Seite stehen, gelten im Verwaltungsrecht andere Regeln. Das Parkpickerl wird rechtlich nicht als Vertrag betrachtet, sondern als behördlich bewilligte Ausnahmegenehmigung. Nach Ansicht der Stadt ergeben sich daraus auch keine zivilrechtlichen Ansprüche wie etwa Verzugszinsen. Das Risiko einer fehlerhaften Zuordnung liegt damit faktisch beim Antragsteller.