Im Bezirk Innsbruck-Land wurde am Donnerstag eine entsprechende Verordnung erlassen. Sie gilt mit sofortiger Wirkung und bleibt bis zum 17. Juni 2026 aktiv.
Die zuständigen Jäger wurden bereits informiert und können nun handeln. Grundlage für die Entscheidung sind mehrere Nachweise des Tieres im Gemeindegebiet von Gschnitz – und das in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern.
Mehrfache Sichtungen nahe Gebäuden
In den vergangenen Tagen war der Wolf offenbar wiederholt in Siedlungsnähe unterwegs. Belegt wird dies nicht nur durch Augenzeugenberichte, sondern auch durch Videoaufnahmen. Diese Häufung an Nachweisen führte letztlich zur Einstufung als sogenannter „Risikowolf“ – eine Kategorie, die behördliche Eingriffe ermöglicht.
Lockerung im Jagdrecht verschärft die Debatte
Die Entscheidung fällt in eine Phase politischer Veränderungen. Erst im Februar hatte der Tiroler Landtag eine Reform des Jagdgesetzes beschlossen, die den Abschuss von Wölfen und anderen Beutegreifern erleichtert.
Künftig ist nicht mehr zwingend eine eigene Verordnung notwendig, um ein Tier zu entnehmen. Dennoch wurde im aktuellen Fall dieser Weg gewählt – wohl auch, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Tirol: Serie von Abschüssen im laufenden Jahr
Der aktuelle Fall ist kein Einzelfall. Bereits Ende März wurde im Bezirk Landeck ein Wolf nach Erlass einer Abschussverordnung noch am selben Abend erlegt.
Auch zuvor hatte es Eingriffe gegeben: Im Jänner und Februar wurden im Bezirk Landeck ebenfalls zwei Tiere geschossen.

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