Der juristische Streit um eine der umstrittensten Ausgaben des „ZDF Magazin Royale“ hat eine klare Richtung eingeschlagen und bringt den öffentlich-rechtlichen Sender in Bedrängnis. Im Verfahren zwischen dem früheren Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, und dem ZDF zeichnete sich vor dem Oberlandesgericht München ab, dass die Verteidigungsstrategie des Senders kaum Erfolg haben dürfte. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht eine Sendung vom Oktober 2022, in welcher der Moderator Jan Böhmermann den massiven Verdacht schürte, Schönbohm pflege eine gefährliche Nähe zu russischen Geheimdiensten.

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Darstellung wurde wei Tatsachenbehauptung verstanden

Das Gericht stellte in der mündlichen Verhandlung jedoch klar, dass diese Darstellung beim breiten Publikum als Tatsachenbehauptung angekommen sei und somit eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle. Da die entsprechenden Aussagen über die Russland-Kontakte laut der richterlichen Einschätzung schlichtweg falsch waren, fand der Vorsitzende Richter deutliche Worte für die journalistische Leistung der Redaktion und sprach laut Medienberichten von einer schlampigen Recherche. Bereits in der ersten Instanz hatte das Landgericht München I mehrere Passagen der Sendung untersagt, wogegen das ZDF in Berufung gegangen war, während Schönbohm seinerseits eine zusätzliche Geldentschädigung fordert.

Schwere Vorwürfe gegen die Sendungsverantwortlichen

Die juristische Bewertung hat eine enorme politische Sprengkraft, da die Sendung weitreichende Konsequenzen für die deutsche Sicherheitsarchitektur und Schönbohms Karriere hatte. Nur wenige Tage nach der Ausstrahlung im Jahr 2022 hatte die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dem Beamten die Führung der Amtsgeschäfte untersagt, was eine Phase massiver öffentlicher Anfeindungen gegen ihn einleitete. Schönbohm selbst blickt heute auf die Ereignisse zurück und spricht von einer medialen Hinrichtung, während sein Rechtsbeistand eine gezielte Rufschädigung vor einem Millionenpublikum sieht. Das Gericht scheint dieser Sichtweise nun in weiten Teilen zu folgen, da Satire zwar pointieren darf, aber ihren Schutzraum verliert, wenn sie den Eindruck konkreter, aber eben nicht belegter Tatsachen erweckt.

Auch innerhalb der Führungsetage des ZDF sorgt der Fall für Bewegung und eine spürbare Kurskorrektur. Intendant Norbert Himmler hatte sich anfangs noch demonstrativ hinter seinen Moderator gestellt und erklärt, dass kein einziger Satz der Sendung falsch gewesen sei. Nach dem wachsenden juristischen Druck hat sich der Senderchef jedoch mittlerweile dazu verpflichtet, die strittigen Aussagen künftig nicht mehr zu wiederholen. Das Landgericht hatte zuvor bereits vier von fünf beanstandeten Punkten untersagt und für den Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht. Während eine Passage noch als zulässige Meinung gewertet wurde, bleibt die endgültige Entscheidung über eine finanzielle Entschädigung für Schönbohm abzuwarten. Das Urteil ist für den 19. Mai angesetzt, doch die Signale der Richter lassen schon jetzt kaum Zweifel daran, dass das ZDF mit seiner Verteidigung der Sendung als reine Satire gescheitert ist.