Bei der 30-Prozent-Regel wird die Jahresnote der Abschlussklasse in die Benotung der Matura einbezogen. Voraussetzung ist jedoch mindestens ein „Befriedigend“. In diesem Fall müssen Schüler nur 30 Prozent der Punkte bei der schriftlichen Matura erreichen, um zu bestehen. Wird auch diese Schwelle nicht erreicht, zählt die Jahresnote nicht – eine Kompensationsprüfung ist erforderlich. Die Regelung wurde nach der Corona-Pandemie eingeführt, um Schülern den positiven Abschluss zu erleichtern.

Schüler und Bildungsdirektion sehen Vorteile

Ein Schüler der HTL Lastenstraße in Klagenfurt betonte im Interview mit dem ORF die Sinnhaftigkeit der 30-Prozent-Regel: „Es ist eine große Hilfestellung. Die Matura ist nur eine Momentaufnahme und sollte nicht anders bewertet werden als das restliche Schuljahr, in dem laufend Tests stattfinden“, so Daniel Komar. Auch Vertreter der Bildungsdirektion verteidigen die 30-Prozent-Klausel.

Bis 2027 bleibt die Regelung jedenfalls bestehen. Wie lange die 30-Prozent-Klausel darüber hinaus noch gilt, ist jedoch ungewiss – eine endgültige Einigung innerhalb der Bildungsdirektion steht noch aus.