Bei den Geflüchteten handelt es sich um einen 43-jährigen Kroaten und einen 49-jährigen Serben, die “ausschließlich wegen Eigentumsdelikten” einsaßen. Die beiden waren bei ihren Taten allerdings keine Komplizen. Der frühestmögliche Entlassungszeitpunkt für die beiden Männer wäre im Jahr 2026 beziehungsweise 2027 gewesen, hieß es aus dem Ministerium.

Justizministerium prüft Sicherheitslücke – Verdacht auf Geiselnahme ausgeschlossen

Wie genau den beiden die Flucht gelingen konnte, war nach wie vor Gegenstand der Ermittlungen. “Offensichtlich gab es eine Lücke, die muss man schließen”, so Ministeriumssprecherin Sina Bründler-Lerner. Details wurden keine genannt – auch um Nachahmungstäter nicht zu motivieren. Ein medial kolportierter Verdacht auf eine Geiselnahme durch die beiden Entflohenen stand übrigens nie im Raum, bekräftigte die Sprecherin.