Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli 2024 verboten. Als Begründung nannte sie, der Verein vertrete als direkte Vertretung des iranischen “Revolutionsführers” in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten Islamischen Revolution in Deutschland und verstoße damit gegen das Grundgesetz. Mit dem Verbot wurde auch die unter Denkmalschutz stehende Moschee – offiziell Imam-Ali-Moschee genannt – geschlossen und unter Verwaltung des Bundes gestellt. Das Gelände ist seither abgeriegelt, das Betreten untersagt.

Kurz nach dem Verbot reichten das IZH sowie zwei mitverbotene Teilorganisationen Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. Wie ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, sei vor wenigen Wochen die umfangreiche Klagebegründung eingegangen und der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt worden. Mit einer Entscheidung sei in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen, auch ein Termin für die mündliche Verhandlung stehe noch aus. Ob die drei Verfahren gemeinsam verhandelt werden, sei noch offen.

Wöchentliche Gebete auf der Straße

Seit der Schließung versammeln sich Gläubige regelmäßig auf der Straße neben der Moschee, um dort zu beten und für eine Wiedereröffnung zu demonstrieren. Die Versammlungen finden nach Behördenangaben donnerstags und freitags statt und ziehen üblicherweise um die 120 Teilnehmer an. Zum ersten Jahrestag des Verbots im Juli 2025 hatten sich laut einem Bericht der taz bei einer eigenen Demonstration zeitweise 500 bis 600 Menschen versammelt, die unter anderem mit Plakaten wie “Moschee statt Straße” auf ihre religiöse Heimatlosigkeit aufmerksam machten.

Streit um künftige Nutzung

Während das Gerichtsverfahren läuft, wird parallel über eine Nachnutzung des Gebäudes diskutiert. Vorschläge reichen von einem Kulturzentrum bis zu einer Gedenkstätte für Opfer des Islamismus. Vorangetrieben werden die Überlegungen vor allem von iranisch-stämmigen Gruppen. Die Hamburger Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal (Grüne), die selbst in Teheran geboren wurde, berichtete der Deutschen Presse-Agentur, der Zustand der Ungewissheit sei für alle Beteiligten unbefriedigend – sowohl für die iranisch-stämmige Community insgesamt als auch für jene, die durch die Schließung ihr religiöses Zuhause verloren hätten. Zugleich verwies sie auf die “ambivalente” Geschichte des Gebäudes: Es sei einerseits Instrument des iranischen Terrorregimes gewesen, andererseits einst aus friedlicher Intention als religiöse Stätte errichtet und von vielen Gläubigen entsprechend genutzt worden.

Konkretere Vorstellungen einer künftigen Nutzung finden sich in einem Beschluss der Grünen Hamburg vom April 2026, der sich auf den im April 2025 geschlossenen rot-grünen Koalitionsvertrag bezieht. Darin ist demnach festgehalten, dass die Immobilie perspektivisch wieder ein Ort religiöser Praxis für Schiiten und zugleich ein Ort der Begegnung für Exil-Iraner werden solle – frei von ausländischem Einfluss. Eine künftige Trägerschaft dürfe demnach keine erneute Abhängigkeit vom Iran oder anderen ausländischen Staaten begründen und keine Kontinuität zum verbotenen IZH aufweisen.

Nach Angaben der Innenbehörde lebt in Hamburg die größte iranische Community innerhalb der EU. Laut Statistikamt Nord waren es Ende 2024 mehr als 12.000 Menschen iranischer Staatsangehörigkeit, rechnet man Personen mit deutschem Pass hinzu, kommt man auf rund 31.500.

Verfassungsschutz zieht positive Bilanz

Während um die künftige Nutzung des Gebäudes noch gerungen wird, zieht der Verfassungsschutz zum Verbot selbst eine erste Bilanz. Der Leiter des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz, Torsten Voß, sprach von einem wichtigen Etappensieg. Mit dem Verbot des IZH und der Schließung der Blauen Moschee sei der zentrale Knotenpunkt iranischer Einflussnahme in Europa getroffen worden, sagte er der dpa. Verstärkt worden sei dieser Effekt durch die im Anschluss an das Verbot erfolgte Ausweisung des früheren IZH-Leiters Mohammad Hadi Mofatteh, der als Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers in Europa galt.

Voß betonte jedoch, iranische Geheimdiensttätigkeiten in der Hansestadt würden weiterhin beobachtet – vor allem zum Nachteil von Oppositionellen vor Ort. Angesichts des Kriegs müsse man zudem die Aktivitäten der Al-Kuds-Brigaden, der Auslandseinheit der iranischen Revolutionsgarden, noch genauer in den Blick nehmen. Diese setzten demnach auf sogenannte Low-Level-Agenten, die auch nach Deutschland entsandt würden.

Erst kürzlich hatte vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Prozess gegen zwei Männer begonnen, denen zur Last gelegt wird, im Auftrag der Al-Kuds-Brigaden Juden und Freunde Israels für mögliche Mord- und Brandanschläge ausgespäht zu haben. Ziele seien laut Anklage der Bundesanwaltschaft unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, sowie der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, gewesen. Der Iran hat die Vorwürfe zurückgewiesen.