Im Zentrum des Verfahrens stand eine Überweisung aus dem Jänner 2023. René Benko hatte seiner Frau damals zwei Millionen Euro mit dem Verwendungszweck „Eigenkapital für Immobilieninvestments“ überwiesen.
Streit um die Einstufung der Millionen-Zahlung
Die Verteidigung argumentierte, bei dem Betrag habe es sich um einen zusätzlichen Unterhalt gehandelt. Neben dem monatlichen Unterhalt von 10.500 Euro habe Nathalie Benko laut einer Vereinbarung mit ihrem Ehemann die Möglichkeit erhalten sollen, sich wirtschaftlich etwas Eigenes aufzubauen.
Vor Gericht erklärte sie, das Geld in ihre Immobilienfirma investiert zu haben. Konkrete Angaben über die spätere Verwendung der Summe konnte sie jedoch nicht machen.
Richterin glaubte Darstellung nicht
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die zuständige Richterin wertete die Zahlung als „unentgeltliche Verfügung“ – also als Vermögensübertragung ohne wirtschaftliche Gegenleistung. Damit sei die Überweisung im Rahmen des Insolvenzverfahrens anfechtbar.
In der Urteilsbegründung wurde zudem festgehalten, dass Immobilieninvestitionen oder die Bereitstellung von Kapital nicht unter den gesetzlichen Unterhaltsanspruch fallen. Die Richterin äußerte außerdem Zweifel an den Aussagen Nathalie Benkos, da diese nicht schlüssig darlegen konnte, was mit den zwei Millionen Euro tatsächlich geschehen sei.
Gutgläubigkeit anerkannt
Gleichzeitig bescheinigte das Gericht Nathalie Benko Gutgläubigkeit. Nach Ansicht des Gerichts habe sie bis zur Insolvenz der Signa Holding im November 2023 keinen Einblick in die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Mannes gehabt. Sie selbst hatte angegeben, erst durch Medienberichte von den finanziellen Problemen erfahren zu haben.
Das Gericht sprach schließlich die Rückzahlung von zwei Millionen Euro samt vier Prozent Zinsen zu. Einen weiteren Teil der Klage wies es jedoch ab. Von zusätzlich geforderten 850.000 Euro wurden 150.000 Euro nicht zugesprochen.
Beide Seiten haben bereits Berufung angekündigt. Nathalie Benko bekämpft das Urteil zur Gänze, während Insolvenzverwalter Grabenweger die teilweise Abweisung anficht. Damit dürfte sich nun das Oberlandesgericht Innsbruck mit dem Fall befassen.
Die juristische Aufarbeitung des Signa-Zusammenbruchs geht damit in die nächste Runde – und die Frage, welche Vermögenswerte letztlich der Insolvenzmasse zufließen, bleibt weiterhin offen.

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