1. Reichsbürger packt aus: "Wollte pädophile Spitzen-Politiker entlarven"
Von den mutmaßlichen Staatsverweigerern, denen in Kürze ein Mammut-Prozess wegen Vorbereitung zum Hochverrat gemacht wird, hat der erste ausgepackt: Oberst Maximilian E., Ex-Offizier der Eliteeinheit “Krisenspezialkräfte” (KSK). Der Soldat spionierte den Reichstag aus und bespitzelte Politiker. Er wollte beweisen, dass sie Täter oder Vertuscher in einem Pädophilen-Ring seien.
Maximilian E., heute 63, gehörte zu den Gründungsoffizieren der Krisenspezialkärfte (KSK) der deutschen Bundeswehr. Noch als Oberstleutnant hatte er das erste Bataillon befehligt, das die Deutschen in den 1990-er Jahren in den Kosovo-Krieg geschickt haben. Ein hoch dekorierter Offizier, der sein ganzes Berufsleben seinem Vaterland gedient hatte.
Und der immer mehr an seinem Staat verzweifelte. Der Bayer wurde zum Reichsbürger und gründete gemeinsam mit dem Adligen Prinz Heinrich XIII. Reuß jenen Zirkel an Staatsverweigerern, der am 7. Dezember 2022 international für Schlagzeilen sorgte. In einer konzertierten Aktion führten 3000 Polizisten in elf deutschen Bundesländern Razzien durch, nahmen dutzende mutmaßliche Reichsbürger fest, stellten Waffen sicher. In Kitzbühel (T) schlugen österreichische Polizeibeamte in Zusammenarbeit mit den Deutschen ebenfalls zu. Sie verhafteteten Frank H. (62) – Spitzenkoch und zukünftiger Schwiegervater von ÖFB-Star David Alaba.
"Regierungserklärung" war schon vorbereitet
Maximilian E . war der letzte prominentere Reichsbürger der Führungsebene, der verhaftet wurde. Der Ex-Offizier wurde in einem Hotel in Italien gefasst, seine Auslieferung nahm einige Wochen in Anspruch. seitdem schwieg er einsam, sagte in den Polizeivernehmungen kein einziges Wort, trat in den Hungerstreik.
Umso überraschender, dass er sich jetzt über seine Verteidigerin gegenüber RTL und dem Stern äußerte. demnach hatte E. bereits eine Art Regierungserklärung an die deutsche Bevölkerung für eine Zeit nach dem Regierungssturz verfasst. Es sei “ab sofort eine Militär-Regierung als Übergangs-Regierung gebildet worden”, schrieb er darin. E. selbst nannte die Erklärung gegenüber dem Rechercheteam einen “Vorschlag” für den Fall, dass er in einer Übergangsregierung eine Position übernommen hätte.
Maximilian E. bestreitet Umsturzpläne - zumindest mit Waffengewalt
Außerdem gab er zu, viel Geld aufgewendet zu haben, um eine angebliche Verschwörung ranghoher Politiker aufzudecken – die zu einem Putsch in Deutschland hätte führen können. Er habe Beweise gesucht, dass Politiker “bis in die höchsten Kreise” Täter oder Vertuscher eines Pädophilenrings seien. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass solche Belege “eine Regierungsumbildung und Neuwahlen und bis dahin eine Interimsregierung erforderlich” gemacht hätten.
Im August 2021 habe er mit einer kleinen Gruppe Mitangeklagter unterirdische Gänge unter dem Reichstag und anderen Parlamentsgebäuden erkundet. Der Ex-Oberst bestätigte zudem, dass die AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann – eine Richterin – ihn und zwei weitere ehemalige Bundeswehrsoldaten durch die Gebäude begleitet hatte.
Der Generalbundesanwalt wertet diese Erkundung als Ausspähaktion für ein geplantes Attentat – und Teil des Plans der Gruppe, die Regierung mit Waffengewalt zu stürzen. E. gestand ein, dass die Gruppe einen Abtritt der aktuellen Regierung wollte. Allerdings ohne Waffengewalt, wie er behauptete. “Ein Sturm auf den Reichstag unter Einsatz militärischer Kräfte war nie geplant, da politisch sinnfrei”, ließ der frühere Elitesodat durch seine Anwältin aus seiner Untersuchungshaft ausrichten. Die Bundestagserkundung habe dazu gedient, “gegebenenfalls Parlamentarier oder Regierungsmitglieder zur Rede zu stellen”.
Terror-Prozesse an mehreren Verhandlungsorten gleichzeitig
Gegen 26 mutmaßliche Mitglieder der so genannten “Gruppe Reuß” sollen ab Ende April Prozesse in Frankfurt/Main, Stuttgart und München beginnen. Ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und die Vorbereitung zum Hochverrat vorgeworfen. Den Reichsbürgern drohen im Falle einer Verurteilung lange Haftstrafen – es gilt die Unschuldsvermutung. Die Verteidigerin von Maximilian E. übermittelte dem Stern dessen Antworten schriftlich: “Sie sind von meinem Mandanten autorisiert und stellen vollständig seine Sicht der Dinge dar.”
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