Ein Apparat aus 693 selbstständigen Körperschaften, rund 1000 Organisationseinheiten und etwa 1200 Organen: Selbst die Spitze hatte laut Rechnungshof keinen vollständigen Überblick über das weitverzweigte Wirtschaftskammer-System.
Zur Organisation gehören die WKÖ, neun Landeskammern, 93 Fachverbände und 590 Fachgruppen. Dazu kommen Fachvertretungen, Arbeitsgemeinschaften und Regionalstellen. 2024 waren rund 10.300 Unternehmer als grundsätzlich ehrenamtliche Funktionäre tätig. Hinzu kamen Beschäftigte im Ausmaß von 4740 Vollzeitstellen.
Die Prüfer warnen vor „Doppelgleisigkeiten, Rollen- und Zielkonflikten, Steuerungsdefiziten und Intransparenz“. Besonders auffällig ist der sogenannte „Faktor 10“: Einem Fachverband auf Bundesebene stehen grundsätzlich neun Fachgruppen in den Ländern gegenüber.
Reformprogramme gab es immer wieder. Eine grundlegende Neuordnung blieb bisher aus.
1,334 Milliarden Euro grundsätzlich frei verfügbar
Von den insgesamt 2,056 Milliarden Euro Rücklagen gelten laut Rechnungshof 1,334 Milliarden Euro grundsätzlich als frei verfügbares Vermögen.
Bei den Kammern sind diese Rücklagen vor allem über Jahre angesammelte Überschüsse und Vermögenswerte, die im System geblieben sind, statt an die Mitglieder zurückzufließen oder zur Senkung der Pflichtumlagen eingesetzt zu werden. Das Geld liegt nicht vollständig auf Konten; ein Teil steckt etwa in Wertpapieren, Immobilien oder Beteiligungen.
Weitere 721 Millionen Euro entfielen auf Kapitalrücklagen, die vor allem Immobilien und Beteiligungen abbilden. Die WKO sitzt also nicht auf zwei Milliarden Euro Bargeld – sie hat aber ein Milliardenvermögen aufgebaut, dessen größter Teil laut Rechnungshof grundsätzlich frei verfügbar ist. Ende 2024 waren es rund 325 Millionen Euro mehr als noch 2019.
Milliardenvermögen aus Pflichtumlagen
Der Großteil der Einnahmen stammt aus Beiträgen, denen die Unternehmer nicht ausweichen können. Von 2020 bis 2024 erzielte die Kammerorganisation Erträge von 6,051 Milliarden Euro. Davon kamen 4,247 Milliarden Euro beziehungsweise 70 Prozent aus Kammer- und Grundumlagen.
Gleichzeitig fehlt ein klarer Maßstab dafür, wie hoch „angemessene“ Rücklagen sein dürfen. Der Rechnungshof warnt vor einer möglichen „faktisch unbegrenzten Rücklagenbildung auf Vorrat“.
Überschüsse fließen grundsätzlich in die Gewinnrücklagen. Eine Rückzahlung an die Mitglieder oder eine Verwendung der Reserven zur Senkung der Umlagen ist in den internen Regeln hingegen nicht ausdrücklich vorgesehen.
Statt schwarzer Null plötzlich 63 Millionen Euro Plus
Die eigenen Budgets lagen auffällig oft daneben – fast immer zugunsten höherer Überschüsse.
Bei den Wirtschaftskammern fielen 85 Prozent der untersuchten Jahresergebnisse besser aus als geplant. Bei den Fachorganisationen waren es sogar 97 Prozent. Der Rechnungshof spricht von einem „hohen ungeplanten Rücklagenaufbau“.
Besonders deutlich war das 2022 bei der WKÖ: Budgetiert war praktisch eine schwarze Null mit einem Minus von 100.000 Euro. Tatsächlich blieb ein Überschuss von 63,01 Millionen Euro.
Bei den drei näher untersuchten Kammern wurden einzelne zweckgebundene Rücklagen zudem über mehr als 20 Jahre kaum oder gar nicht aufgelöst. Messbare Zielwerte für den tatsächlichen Bedarf fehlten.
Niemand kennt das Gesamtvermögen genau
Trotz der Milliardenrücklagen gibt es keinen gemeinsamen Abschluss für die gesamte Kammerorganisation.
Jede der 693 Körperschaften erstellt ihre eigene Bilanz. Eine Gesamtübersicht über Vermögen, Schulden, Immobilien und Beteiligungen fehlt. Auch die ausgewiesenen Immobilienwerte können täuschen. Gebäude dürfen teilweise mit dem Einheitswert bilanziert werden. Dieser liegt meist deutlich unter den Anschaffungs- und möglichen Marktwerten. Das tatsächliche Vermögen könnte daher noch höher sein, als es in den Rechnungsabschlüssen erscheint.
Auch bei der Kontrolle fanden die Prüfer Lücken: Die drei näher untersuchten Kammern hatten weder eine eigene Interne Revision noch ließen sie ihre Abschlüsse durch externe Wirtschaftsprüfer prüfen und bestätigen.
Kammerpräsidenten entschieden über eigene Bezüge
Besonders brisant: Die Präsidien der Wirtschaftskammern bestimmten die Höhe ihrer eigenen Entschädigungen selbst. Der Rechnungshof spricht von einem „strukturellen Interessenkonflikt“.
2024 zahlte die gesamte Kammerorganisation 25,73 Millionen Euro an Funktionsentschädigungen. Nicht alle 10.300 Funktionäre erhielten Geld. Innerhalb der WKÖ waren es rund elf Prozent. Dabei gilt die Tätigkeit laut Gesetz grundsätzlich als unbesoldetes Ehrenamt. Zahlungen sollen sich nach Zeitaufwand, Verantwortung und Aufgabenbereich richten.
Wie diese Kriterien angewandt wurden, war jedoch mindestens seit 1996 nicht nachvollziehbar dokumentiert.
836.000 Euro Mehrkosten im Beschluss verschwiegen
Das neue Bezugssystem hätte die Kosten kräftig nach oben getrieben – doch die finanziellen Folgen standen nicht in den Beschlussunterlagen. Die tatsächliche Entschädigung des WKÖ-Präsidenten stieg 2025 um 21 Prozent, jene der Vizepräsidenten um bis zu 45 Prozent.
Für die WKÖ-Funktionäre wären dadurch jährliche Mehrkosten von rund 835.900 Euro entstanden. Das entsprach einem Plus von 53 Prozent. Die Summe war intern berechnet worden. Im Vorlagebericht und in den Beschlüssen wurde sie jedoch nicht ausgewiesen.
Bis zu acht Vizepräsidenten konnten den Präsidenten vertreten. Eine formelle Aufgabenverteilung gab es nicht. Trotzdem wurden ihre Entschädigungen jeweils mit dem möglichen Höchstsatz festgelegt. Nach öffentlicher Empörung wurde das System ausgesetzt. Die Wirtschaftskammer erklärt, sämtliche Erhöhungen seien in der Zwischenzeit zurückgenommen worden.
Vier Kammermanager verdienten mehr als der Minister
An der Spitze der WKÖ-Verwaltung wurden Gehälter bezahlt, die selbst über dem Bezug des Wirtschaftsministers lagen. Der Generalsekretär und seine damals drei Stellvertreter verdienten im Februar 2026 durchschnittlich jeweils 21.500 Euro brutto im Monat. Das waren 52 Prozent mehr als beim Generalsekretär eines Bundesministeriums und 13 Prozent mehr als beim Wirtschaftsminister.
Der Rechnungshof fordert, die Bezüge der WKÖ-Spitze unterhalb des Ministergehalts anzusetzen. Seit Juli gibt es laut Kammer nur noch einen statt drei stellvertretenden Generalsekretären.
Gleichzeitig stieg der Personalaufwand des gesamten Kammer-Systems von 447 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 511,4 Millionen Euro im Jahr 2024. Ein einheitliches Personalcontrolling für die Gesamtorganisation fehlte trotzdem.
Boni für Spitzenverdiener – fast immer ohne Begründung
Hohe Gehälter waren kein Hindernis für zusätzliche Sonderzahlungen. 2025 zahlte die WKÖ an 302 Beschäftigte insgesamt 776.400 Euro an Sondervergütungen. Darunter waren 14 Führungskräfte mit Monatsgehältern zwischen rund 9600 und 15.800 Euro. Sie bekamen zusätzlich jeweils 4000 bis 7000 Euro. Nur in einem einzigen der 14 Fälle war eine Begründung dokumentiert.
Auch beim Präsidium stießen die Prüfer auf kostspielige Extras. Für Dienstreisen fielen von 2020 bis 2024 rund 570.000 Euro an. Dem damaligen WKÖ-Präsidenten stand ein Dienstwagen mit Chauffeur zur Verfügung – auch für private Fahrten.
Zwei Präsidiumsmitglieder erhielten monatlich 598 Euro Hotelpauschale, obwohl in Abrechnungen mehrfach auf eigene Wohnungen verwiesen wurde.
Für ein weiteres Mitglied bezahlte die WKÖ 2000 Euro für einen exklusiven Vielfliegerstatus. Dafür gab es weder eine Grundlage in den Reisevorschriften noch eine dokumentierte Begründung.
116.000 Euro pro Monat – für die Reform des Apparats
Ausgerechnet für die Verschlankung des Kammerapparats gab die WKÖ enorme Summen für externe Beratung aus. Bis März 2026 wurden Beratungsleistungen für einen „Transformationsprozess“ im Umfang von 810.000 Euro beauftragt. Auf die ursprünglich geplanten sieben Monate umgerechnet waren das durchschnittlich rund 116.000 Euro pro Monat.
Doch Ende April – rund fünf Monate nach der ersten Beauftragung – lagen dem Rechnungshof noch keine dokumentierten Teilergebnisse oder Zwischenberichte vor. Die erste Projektphase dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits rund dreimal so lange wie ursprünglich vorgesehen.
Die WKÖ erklärte, wesentliche Vorarbeiten seien erfolgt. Belastbare Ergebnisse hätten wegen des parallel laufenden Reformprozesses erst später festgelegt werden können.
Das gesamte Beratungsangebot bis Ende 2027 hatte ein Volumen von bis zu 1,91 Millionen Euro.
Jetzt verspricht die WKO Sparen und Beitragssenkungen
Nach der Kritik kündigt die Wirtschaftskammer nun Personalabbau, niedrigere Umlagen und strengere Rücklagenregeln an. Die WKO betont allerdings, die zwei Milliarden Euro verteilten sich auf 693 selbstständige Rechtsträger. Sie dürften nicht mit frei verfügbarem Bargeld der WKÖ verwechselt werden.
Die Reserven dienten der Krisenvorsorge, laufenden Verpflichtungen und langfristigen Investitionen. Die grundsätzlich verfügbaren Gewinnrücklagen der WKÖ selbst hätten Ende 2024 bei 232,4 Millionen Euro gelegen und seien bis Ende 2025 auf 220,5 Millionen Euro gesunken.
Nun soll der nach eigenen Angaben rund 800 Vollzeitstellen umfassende Personalstand der WKÖ um 200 Stellen reduziert werden. Ab 2030 sollen die Mitgliedsbetriebe durch eine Senkung der Kammerumlage 2 jährlich um 100 Millionen Euro entlastet werden.
Für Rücklagen sind einheitliche Kriterien und Obergrenzen angekündigt. Körperschaften mit besonders hohen Reserven sollen Geld schrittweise an ihre Mitglieder zurückführen.
Der Rechnungshof begrüßt die Entlastungspläne, verlangt aber „nachhaltig wirkende Strukturreformen“. Vor allem die zehnfach vorhandenen Parallelstrukturen müssten reduziert werden.
Nach Jahren immer neuer Zukunftsprogramme bleibt die Frage: Wird das Wirtschaftskammer-System diesmal wirklich schlanker – oder neuerlich nur auf dem Papier reformiert?

Kommentare
Lädt Kommentare...