Mitten im Doppelbudget steckt eine Regel, die bisher kaum jemand bemerkt hat. Sie betrifft den Familienbonus Plus – und kann genau jene Familien treffen, die man eigentlich entlasten wollte.

Es geht um Familien mit mehreren Kindern. Die Mutter verdient wenig. Sie arbeitet Teilzeit. Der andere Elternteil verdient mehr und zahlt genug Lohnsteuer.

Ab 2027 droht genau solchen Familien eine massiv höhere Steuerbelastung. Nicht, weil eine neue Familiensteuer kommt. Sondern weil sie einen Teil des Familienbonus nicht mehr nutzen können.

Bei einem Kind sind es im Rechenbeispiel von Jael Loutati 393 Euro pro Jahr, die verloren gehen. Bei drei Kindern werden daraus rund 1400 Euro. Bei vier Kindern können es in einem Selbständigen-Fall 2000 Euro sein. Loutati ist Unternehmerin, Mutter von vier Kindern und beschäftigt sich intensiv mit Steuermechanik und Erwerbsanreizen.

Mutter arbeitet – Familie verliert

Loutati rechnet mit einer Familie, in der der Mann 39.200 Euro brutto im Jahr verdient. Die Frau arbeitet Teilzeit und kommt auf 19.600 Euro brutto im Jahr. Das sind rund 1400 Euro brutto im Monat.

Bei einem minderjährigen Kind beträgt der Familienbonus derzeit 2000 Euro pro Jahr. Bisher konnten Eltern weitgehend wählen, wer diesen Bonus geltend macht. Wenn der Mann mehr Steuer zahlt, konnte er den Bonus voll nutzen. Die Familie konnte die Entlastung also dort abziehen, wo auch genug Steuer anfällt: beim besser verdienenden Elternteil.

In Loutatis Beispiel zahlt der Mann vor Familienbonus 3032 Euro Lohnsteuer. Die Frau zahlt wegen ihres Teilzeit-Einkommens nur 107 Euro Lohnsteuer. Bisher konnte der Mann den vollen Familienbonus von 2000 Euro nutzen. Ab 2027 soll das in betroffenen Fällen nicht mehr gehen.

Aus 2000 Euro werden 1607 Euro

Künftig kann ein Elternteil in betroffenen Fällen nur noch maximal 75 Prozent des Familienbonus geltend machen. Bei einem minderjährigen Kind sind das 1500 Euro. Die übrigen 500 Euro landen beim anderen Elternteil.

Betroffen sind Fälle, in denen kein Kind unter vier Jahren im Haushalt lebt, keine erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird und ein zweiter Anspruchsberechtigter vorhanden ist. Und genau dort entsteht die Falle.

Die Mutter in Loutatis Beispiel dürfte zwar 500 Euro Familienbonus nutzen. Sie zahlt aber nur 107 Euro Lohnsteuer. Mehr kann sie nicht abziehen. Also bleiben 393 Euro übrig. Sie verfallen.

Die Familie spart dann nicht mehr 2000 Euro Steuern, sondern nur noch 1607 Euro: 1500 Euro beim Mann, 107 Euro bei der Frau. 393 Euro sind weg. Loutati sagt zum exxpress: „Wenn die Frau nicht ausreichend verdient, um den Absetzbetrag voll nutzen zu können, verliert die Familie trotz Kindern Entlastung.”

Bei drei Kindern: 1400 Euro futsch

Bei einem Kind sind es 393 Euro. Bei drei Kindern wird daraus ein echter Schlag – vorausgesetzt, der besser verdienende Elternteil konnte den Familienbonus bisher voll ausschöpfen. Dann landen beim schlechter verdienenden Elternteil 1500 Euro Familienbonus-Anteil: 500 Euro pro Kind. Wenn dieser Elternteil aber nur rund 100 Euro Lohnsteuer zahlt, kann er auch nur rund 100 Euro nutzen. Der Rest geht verloren.

Loutati spricht deshalb in diesem Drei-Kinder-Szenario von rund 1400 Euro Mehrbelastung pro Jahr. „Jemand, der bei zwanzig Stunden nur 1400 Euro verdient, kann halt nur 100 Euro Bonus ziehen und der Rest verfällt“, sagt sie.

Ihr Vorwurf: „Was die Politik nicht ausgerechnet hat, ist: Wie sieht’s aus bei Mehrkind-Familien?“

Vier Kinder: 2000 Euro können verschwinden

Noch härter kann es bei vier Kindern werden. Loutati nennt ihr eigenes Beispiel. Sie hat vier Kinder, arbeitet selbständig und rechnet wegen hoher Kosten damit, in einem Jahr kaum Gewinn zu machen. Wenn sie dadurch wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, kann sie ihren Bonusanteil nicht nutzen.

Bei vier Kindern wären das 500 Euro pro Kind. Also 2000 Euro. „Ich arbeite Vollzeit und werde wahrscheinlich keine Gewinne machen und verliere 2000 Euro Absetzbetrag, weil mein Mann ihn nicht voll nutzen kann, nämlich 500 Euro mal vier“, sagt Loutati.

Damit ist klar: Betroffen sind nicht nur klassische Teilzeit-Angestellte. Auch Selbständige können in die Falle geraten. Etwa dann, wenn sie investieren. Wenn sie hohe Betriebsausgaben haben. Oder wenn ein Jahr steuerlich schwach ausfällt.

In ihrem Papier schreibt Loutati: Die Einschränkung treffe auch Selbständige und Gewerbetreibende. Investitionsbedingte Steuerbegünstigungen reduzierten bewusst die Einkommensteuer, um Investitionen zu fördern. Gleichzeitig könne dadurch der Familienbonus teilweise oder vollständig verloren gehen. Dieses Ergebnis erscheine „systemwidrig“.

Der Widerspruch: Nichtarbeiten kann steuerlich besser aussehen

Noch paradoxer wird es beim Vergleich mit dem Alleinverdienerabsetzbetrag. Der bleibt bestehen. Er begünstigt Haushalte, in denen ein Partner gar nicht oder nur sehr wenig arbeitet.

Loutati zeigt das in ihrem Rechenbeispiel: Arbeitet die Frau Teilzeit, kann ein Teil des Familienbonus verloren gehen. Arbeitet sie gar nicht, kann der Haushalt zusätzlich den Alleinverdienerabsetzbetrag nutzen.

Die Steuerbelastung des Haushalts beträgt in ihrem Beispiel: Frau arbeitet Teilzeit – 1532 Euro. Frau arbeitet nicht – 920 Euro.

Das ist ein rein steuerlicher Vergleich. Natürlich bringt die teilzeitarbeitende Mutter zusätzliches Einkommen in den Haushalt. Loutati betont selbst: „Nur steuerlich, weil natürlich hat sie mehr Nettovermögen im Haushalt, weil sie ja Nettogehalt hat.“

Doch der politische Widerspruch bleibt: Die Regierung will Frauen stärker in Beschäftigung bringen. Gleichzeitig kann ein Haushalt steuerlich günstiger aussehen, wenn die Frau gar nicht arbeitet.

Warum das passiert

Der Grund liegt im Wesen des Familienbonus. Er ist kein Zuschuss, der einfach ausbezahlt wird. Er ist ein Steuerabsetzbetrag.

Das heißt: Er senkt die Einkommensteuer – aber nur bis auf null. Wer genug Steuer zahlt, kann ihn voll nutzen. Wer zu wenig Steuer zahlt, verliert den Rest.

Aktuell beträgt der Bonus 2000 Euro pro Jahr und Kind bis 18 Jahre. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, sind es 700 Euro.

Bisher konnten Eltern weitgehend wählen, wer den Bonus geltend macht. War ein Elternteil klarer Besserverdiener, konnte er die vollen 2000 Euro nutzen. „Bisher war es so, dass man entscheiden konnte, wer den Bonus ganz/halb geltend macht“, sagt Loutati. „Das sind 2000 Euro pro Kind. Wenn der Mann besser verdient hat, konnte er 2000 Euro Steuer reduzieren pro Kind.“

Was sich ab 2027 ändern soll

Diese Wahlfreiheit wird in betroffenen Fällen eingeschränkt. Ist das Kind vier Jahre oder älter und lebt kein jüngeres Kind im Haushalt, soll ein Elternteil den Familienbonus nicht mehr zu 100 Prozent geltend machen können. Möglich wären dann nur noch die Aufteilungen 75 zu 25 Prozent oder 50 zu 50 Prozent.

„Zukünftig kann er voraussichtlich bei Kindern ab 4 aber nur mehr 1500 Euro geltend machen“, sagt Loutati.

Genau das erklärt, warum in Loutatis Beispiel plötzlich 393 Euro verloren gehen: Der schlechter verdienende Elternteil bekommt einen Anteil zugeteilt, den er steuerlich nicht abdecken kann.

Kein Einzelfall

Je mehr Kinder, desto größer der nominelle Familienbonus. Aber auch desto größer das Risiko, dass ein wachsender Teil davon ins Leere läuft. Loutati schreibt in ihrem Papier an Politik und Medien: Die Änderung trifft nicht primär Gutverdiener. Sie trifft vor allem Gering- und Normalverdiener.

Wer genug Einkommensteuer zahlt, kann den Familienbonus weiterhin ausschöpfen. Betroffen sind Familien, deren Einkommensteuer dafür nicht reicht. Mehrkindfamilien sind besonders benachteiligt. Mit jedem weiteren Kind steigt zwar der Familienbonus. Gleichzeitig wachse aber die Wahrscheinlichkeit, dass er wegen geringer Einkommensteuer nicht vollständig genutzt werden könne.

Für Loutati ist das auch eine Frauenfrage. Frauen arbeiten häufiger Teilzeit. Sie arbeiten häufiger in schlechter bezahlten Branchen: Handel, Pflege, Sozialbereich, Pädagogik. Genau dort ist die Steuerlast oft zu niedrig. „Diese Neuregelung vom Bonus ist eine direkte Benachteiligung von Frauen, weil Frauen oft eher in schlecht bezahlten Jobs arbeiten“, sagt sie.

Im Gespräch mit dem exxpress wird sie noch deutlicher: „Frauen, die das betrifft, tragen doppelt zu dieser Gesellschaft bei: einmal, weil sie in systemrelevanten, unerlässlichen Berufen sind, die schlecht bezahlt sind. Und zweitens, weil sie obendrein noch die Leistungsträger dieser Gesellschaft großziehen.“

„Verfehltes Ziel“

Die Regierung will mit der neuen Regel Erwerbsanreize stärken. Loutati hält das für realitätsfern. „Eine Frau wird nicht mehr Stunden arbeiten, nur um mehr Absetzbetrag zu bekommen“, sagt sie.

Entscheidend seien reale Rahmenbedingungen. Bessere Kinderbetreuung. Absetzbare Haushaltshilfen. Ein Freibetrag für Ferienbetreuung. Stärkere Anerkennung von Care-Arbeit.

Gerade im ländlichen Raum sei Betreuung oft nicht ganztägig verfügbar. Wenn Betreuung nur bis Mittag möglich sei, könnten viele Eltern – überwiegend Mütter – ihre Erwerbstätigkeit trotz Arbeitswillens nicht ausweiten, schreibt Loutati in ihrem Papier.

Ihr Urteil zur Reform fällt hart aus: „Das verfehlt das Ziel unglaublich.“ Welches Ziel? Frauen in mehr Vollzeit zu bringen. Loutati wird noch schärfer: „Es ist kinderfeindlich, total. Und es ist frauenfeindlich.“

Ihr Vorschlag: Haushalt statt Alleinverdiener

Besonders scharf kritisiert Loutati den Alleinverdienerabsetzbetrag. Er bleibt unangetastet. Er begünstigt Haushalte, in denen ein Partner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Genau das widerspreche dem politischen Ziel, Erwerbsbeteiligung zu erhöhen, sagt Loutati.

Ihr Vorschlag: ein Haushaltsabsetzbetrag statt des Alleinverdienerabsetzbetrags. Gekoppelt an das Haushaltseinkommen. Gestaffelt nach Kinderzahl.

Auch andere Maßnahmen nennt sie: Wahlfreiheit beim Familienbonus beibehalten, Haushaltshilfen für berufstätige Familien steuerlich abzugsfähig machen, Ferienbetreuung stärker berücksichtigen und Care-Arbeit besser anerkennen.

Mehr als 600 Unterschriften

Loutati will die Änderung nicht hinnehmen. „Ich kenne einen Haufen an Familien“, sagt Loutati. „Ich habe auch online eine Petition gestartet, ohne Werbebudget, ohne nix. Da habe ich jetzt über 600 Unterschriften.“

Zusätzlich hat sie ein Papier mit Rechenbeispielen an Politik und Medien geschickt.

Das Problem: Viele Betroffene verstehen noch gar nicht, was auf sie zukommt. Die Regel klingt technisch. Die Folgen sind teuer.