Der österreichische Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung weitere Einzelheiten zum neuen 90-Milliarden-Euro-Unterstützungsdarlehen der Europäischen Union für die Ukraine offengelegt. Demnach hatten sich die Staats- und Regierungschefs bereits am 18. Dezember 2025 grundsätzlich auf das Kreditpaket verständigt. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments und des EU-Rates wurde die rechtliche Grundlage Anfang 2026 geschaffen.

Das Darlehen wird in den Jahren 2026 und 2027 schrittweise ausbezahlt. Für heuer sind bis zu 45 Milliarden Euro vorgesehen. Die Gelder werden nicht auf einmal überwiesen, sondern abhängig vom tatsächlichen Finanzierungsbedarf der Ukraine und der Erfüllung vereinbarter Reform- und Investitionsziele freigegeben. Die Europäische Kommission sowie weitere Kontrollinstanzen überwachen die Verwendung der Mittel. Bei Verstößen können Auszahlungen ausgesetzt oder gestrichen werden.

Investitionen in den Verteidigungsbereich

Brisant ist auch die Antwort auf die Frage nach dem Verwendungszweck: Ein Teil der Mittel ist ausdrücklich für den Ausbau der industriellen Kapazitäten der ukrainischen Verteidigungsindustrie vorgesehen. Ziel sei es, öffentliche Investitionen in den Verteidigungsbereich sowie dessen stärkere Integration in die europäische Rüstungsindustrie zu ermöglichen.

Eine direkte Haftung Österreichs für das Darlehen bestehe laut Marterbauer nicht. Die Garantie erfolge über den EU-Haushalt. Sollte es allerdings langfristig zu Zahlungsausfällen kommen oder die EU Finanzierungskosten übernehmen, wäre Österreich über seinen EU-Beitrag von derzeit rund 2,7 Prozent indirekt beteiligt. Zudem betont der Finanzminister, dass Österreichs Zustimmung zum Kredit trotz Neutralität kein neutralitätsrechtliches Problem darstelle.