
Abschiebung nach Syrien nachholen? Karner schweigt
Es hätte die erste Abschiebung nach Syrien seit fast 15 Jahren sein können – doch sie scheiterte am geschlossenen Luftraum. Wie geht es jetzt mit dem syrischen Straftäter weiter? Zu dieser Frage bleibt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beim Pressefoyer am Mittwoch stumm.
Endlich wird der erste syrische Straftäter in den Flieger gesetzt und abgeschoben! Die positive Resonanz auf diese Nachricht war groß am Montag. Doch nur wenige Stunden später kam die ernüchternde, jedoch fast erwartbare Meldung: Die Abschiebung des 32-Jährigen, der sieben Jahre auf Kosten der Steuerzahler im österreichischen Knast saß, kann nicht durchgeführt werden. Der Grund: Der geschlossene Luftraum über Syrien wegen der Eskalation des Nahost-Konflikts.
Wie geht es nun weiter mit dem Mann? Diese sehr berechtigte Frage, die wohl vielen Österreichern durch den Kopf schwirrt, stellte ein Journalist an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) beim Pressefoyer am Mittwoch nach dem Ministerrat.
Die Antwort fällt ernüchternd aus
„Bedeutet das, dass, sobald der Luftraum wieder frei ist, ab jetzt wieder nach Syrien und allenfalls bald auch nach Afghanistan abgeschoben wird?“, fragte der Pressevertreter konkret.
Die Antwort von Karner fällt ernüchternd aus – er sagte nämlich: nichts. Nach einigen Sekunden fand er seine Stimme: „Ich halte mich daran, wie wir das auch zuletzt kommuniziert haben, dass ich Einzelfälle nicht kommentiere“.
Der Innenminister fügte noch hinzu, dass „Zwangsabschiebungen“ nach Syrien und Afghanistan das „Ziel“ sein müssten. „Dieses Ziel werden wir mit aller Konsequenz auch weiter verfolgen“, so Karner.
Erste Abschiebung nach Syrien seit fast 15 Jahren
Wie es also in dem konkreten Fall mit dem syrischen Straftäter weiter geht, bleibt offen. Es wäre die erste Abschiebung seit Ausbruch des syrischen Bürgerkriegs im Jahr 2011 gewesen. Seit fast eineinhalb Jahrzehnten wurde kein Asylbewerber mehr in das Land zurückgebracht.
Zwei Szenarien sind denkbar: Entweder steht Gerhard Karner zu seinem Wort und lässt den syrischen Straftäter abschieben, sobald der Luftraum wieder freigegeben wird. Oder aber: Der Mann kommt zurück ins Gefängnis, wird freigelassen, sobald er seine Strafe abgesessen hat und die Sache verläuft sich im Sand – wie so oft in der Vergangenheit.
Kommentare