Konkret sollen Ermittler künftig die Möglichkeit erhalten, sogenannte „Gefährder“ durch das Auslesen privater Handydaten leichter ins Visier zu nehmen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein Einsatz sei nur dann zulässig, wenn ein konkreter Verdacht auf die Planung eines Terroranschlags vorliegt. Erst dann kann ein Drei-Richter-Senat die Überwachung freigeben. Damit will man verfassungsrechtliche Hürden entschärfen.

Ein weiteres Sicherheitsnetz: Kommt es im Laufe eines Jahres zu mehr als 30 Anwendungsfällen, ist ein Sonderbericht im Untersuchungsausschuss des Parlaments vorgesehen. Die Maßnahme soll nur dann erlaubt sein, wenn sie zwingend notwendig für Ermittlungen ist und vollständig im Rahmen der bestehenden Gesetze erfolgt. Bereits vor dem Sommer soll das neue Gesetz durchs Parlament, mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2025.

Kritik von allen Seiten

Während sich die NEOS nach zähen Verhandlungen mit über zwei Dutzend Änderungen zufrieden zeigen – darunter auch technische Eingrenzungen und mehr richterliche Kontrolle – schlagen andere Alarm. Die Grünen sprechen von einem „gefährlichen Dammbruch“: Der Einsatz sogenannter Spionagesoftware, auch „Bundestrojaner“ genannt, sei hochriskant. Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba warnt: „Das Missbrauchspotenzial ist enorm. Die technische Umsetzung unsicher. Und verfassungsrechtlich bleibt vieles offen.“

Auch Datenschützer wie epicenter.works und Amnesty International blieben bereits in der Begutachtungsphase bei ihrer harten Linie. Sie halten das Vorhaben für einen direkten Angriff auf Grundrechte. Sogar die österreichische Richtervereinigung äußerte Zweifel: Die Kontrolle durch die Justiz sei unklar, die Ressourcen nicht vorhanden, die Software rechtlich wie technisch bedenklich. Der Informatiker René Mayrhofer (Uni Linz) ergänzte, dass die staatliche Nutzung von Sicherheitslücken den IT-Schutz für alle verschlechtere anstatt ihn zu stärken.