Angriff auf Eigentumsrechte: Droht jetzt die Enteignung?
Ein neues Gesetz könnte alles verändern: Künftig soll jeder Bürger beweisen müssen, dass sein Vermögen legal ist – sonst droht Enteignung. Juristen warnen vor einem Angriff auf die Eigentumsrechte und einer gefährlichen EU-Vorgabe.
Was als Kampf gegen Mafia und Geldwäsche verkauft wird, könnte am Ende ganz normale Bürger treffen: Die deutsche Bundesregierung plant laut einem neuen Entwurf zur Vermögensabschöpfung eine radikale Umkehr der Beweislast. Künftig gilt: Wer Besitz hat, muss selbst beweisen, dass er ihn legal erworben hat, sonst droht der Verlust seines Eigentums – berichtet tkp news.
Ein „Paradigmenwechsel“, wie Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) offen zugibt. In seinen Worten: „Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig beweisen, dass dieses Geld legal erworben wurde.“ Was harmlos klingt, hat es in sich. Denn damit würde aus dem Grundsatz „Im Zweifel für den Bürger“ ein „Im Zweifel gegen den Bürger“ werden.
Wenn meine Oma mir eine Goldunze geschenkt hat, bin ich ab sofort eine Kriminelle, die Geldwäsche betrieben hat, solange ich nichts Anderweitiges beweisen kann - und der Staat kann die Goldunze meiner Oma jederzeit einsacken. Das ist Kriminalisierung von Eigentum und Enteignung.… https://t.co/8GrtID057f
— Aya Velázquez (@aya_velazquez) October 26, 2025
Wenn Sparen plötzlich verdächtig ist
Betroffen wäre nicht nur die Mafia, sondern potenziell jeder, der Ersparnisse, Erbstücke oder Wertgegenstände besitzt. Goldmünzen der Großeltern, alter Schmuck oder ein paar Tausender unter dem Kopfpolster – all das könnte künftig als „unrechtmäßig erworben“ gelten, wenn kein Kaufbeleg vorhanden ist.
Im schlimmsten Fall könnte der Staat Vermögen beschlagnahmen, wenn der Besitzer seine Unschuld nicht beweisen kann.
Das bedeutet: Enteignung ohne Straftat.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert das Vorhaben scharf. Es verletze sowohl die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) als auch die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK).
Anwälte warnen: Das Gesetz öffne der Willkür Tür und Tor – und sei ein direkter Angriff auf die Grundrechte.
Der Berliner Rechtsanwalt Tobias Ulbricht wird noch deutlicher: „Wer das Vorhaben einmal zu Ende durchdenkt und ein worst case Szenario eröffnet, würde diese dem Staat den Raubzug durch alle Häuser ermöglichen, um jeden alles abzunehmen, wofür kein Erwerbsnachweis erbracht werden kann. (…) verfassungswidrig.“
EU-Direktive als Auslöser
Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/1260, die bis November 2026 umgesetzt werden muss. Sie fordert eine umfassendere Abschöpfung „krimineller Erträge“. Doch Kritiker befürchten, dass diese Vorgabe als Vorwand für mehr staatliche Kontrolle dient – mit fatalen Folgen für Millionen rechtschaffener Bürger.
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