Im laufenden Wöginger-Prozess vor dem Landesgericht Linz rückt nun ausgerechnet Kronzeuge Thomas Schmid selbst ins Zentrum der Ermittlungen. Eine Sachverhaltsdarstellung wirft ihm vor, vor Gericht falsch ausgesagt zu haben – konkret im Zusammenhang mit Postenbesetzungen im Finanzministerium.
Im Fokus steht eine Aussage Schmids vom 9. März 2026. Damals erklärte er, von der Besetzung der Leitung des Finanzamts Freistadt-Rohrbach-Urfahr „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben. Genau diese Darstellung wird nun massiv angezweifelt.
Mehrere Zeugen widersprechen
Denn gleich mehrere hochrangige Zeugen widersprechen dieser Version deutlich. Laut ihren Aussagen soll Schmid sehr wohl aktiv in die Postenvergabe eingegriffen haben – und zwar maßgeblich. So berichtete ein ehemaliger Sektionschef, Schmid habe ihn angewiesen, den bestgereihten Kandidaten anzurufen und zum Rückzug seiner Bewerbung zu bewegen.
Auch andere Zeugen bestätigten, dass es im Ministerium Unmut gab, nachdem ein von Schmid favorisierter Kandidat nicht zum Zug kam. In diesem Zusammenhang soll sogar ein späterer Posten als „Kompensation“ in Aussicht gestellt worden sein.

Die Anzeige zielt nun darauf ab zu klären, ob Schmid vor Gericht bewusst falsche Angaben gemacht hat. Im Raum steht der Vorwurf der falschen Beweisaussage (§ 288 StGB). Gleichzeitig wurde beantragt, sämtliche Tonaufnahmen der Zeugeneinvernahmen sicherzustellen, um die Aussagen im Detail überprüfen zu können.
Brisant: Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte das auch Auswirkungen auf Schmids Kronzeugenstatus haben – dieser setzt nämlich vollständige und wahrheitsgemäße Aussagen zwingend voraus. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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