Das Doppelbudget 2027/2028 bringt auch einige Einsparungen und Steuererhöhungen in der Arbeitswelt. Mit der Einführung eines progressiven Körperschaftsteuersatzes ab 2028 werden etwa Unternehmen mit einem Gewinn über einer Million Euro zur Kassa gebeten, wie die Regierung am Mittwoch darlegte. Zudem wird die Bankenabgabe verlängert und der Gewinnfreibetrag für Investitionen eingeschränkt. Das Telearbeits- sowie das Arbeitsplatzpauschale werden abgeschafft.

Künftig müssen laut Bundesregierung “besonders leistungsstarke Unternehmen” einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten. Der Körperschaftssteuersatz (KöST) bleibt grundsätzlich bei 23 Prozent. Für Gewinne, die eine Million Euro überschreiten, wird der darüber hinausgehende Betrag ab dem Jahr 2028 jedoch mit 24 Prozent besteuert. Damit erhofft sich die Regierung 2028 zusätzliche Einnahmen von 200 Mio. Euro. Für 2029 und 2030 wird ein jährliches Mehraufkommen von 350 Mio. Euro erwartet.

Telearbeitspauschale abgeschafft

Abgeschafft wird unterdessen das Telearbeitspauschale. Um Mehrkosten durch Telearbeit auszugleichen, konnten Arbeitgeber bisher ihren Arbeitnehmern bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei zahlen (maximal 3 Euro pro Tag für bis zu 100 Tage). Ab 2027 entfällt die Möglichkeit, diese Zahlung steuerfrei zu erhalten. Durch die Aufhebung des Telearbeitspauschales auch im Sozialversicherungsrecht, steigen die Beträge zur Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung. Die Regierung rechnet 2027 mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von 58,3 Mio. Euro, 2028 mit 88,3 Mio. Euro.

Mit der Abschaffung des Arbeitsplatzpauschales will die Regierung zudem ab 2028 jährlich ein zusätzliches Steueraufkommen von 15 Mio. Euro generieren. Bisher konnten Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen private Wohnräume, die sie beruflich nutzen, steuerlich durch ein Arbeitsplatzpauschale geltend machen. Ab 2027 wird sowohl das große als auch das kleine Arbeitsplatzpauschale entfallen. Weiterhin absetzbar bleiben 300 Euro pro Jahr für ergonomisches Mobiliar sowie Ausgaben für betriebliche Arbeitsmittel.