Die Sonderregeln für Autos mit ukrainischem Kennzeichen laufen aus. Fahrzeuge, die seit Beginn des Ukraine-Kriegs in Österreich unterwegs sind, müssen künftig in Österreich zugelassen und nachversteuert werden.
ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll formulierte es nach dem Ministerrat besonders deutlich: „Der große SUV mit ukrainischem Kennzeichen, der ohne Steuern zu zahlen in Österreich herumfährt, gehört somit auch mit heute der Vergangenheit an.“
„Eine Frage der Gerechtigkeit“
Für Pröll geht es um Gleichbehandlung. „Wer dauerhaft in Österreich lebt und hier ein Fahrzeug fährt, soll denselben Regelungen unterliegen wie alle anderen“, sagte der ÖVP-Staatssekretär. Das sei „eine Frage der Gerechtigkeit“.
Bislang waren ukrainische Fahrzeuge, die bis 30. Juni 2026 nach Österreich gebracht wurden, von der Normverbrauchsabgabe, kurz NoVA, und von der österreichischen Pickerlüberprüfung ausgenommen.
Pröll erklärte dazu: „Das war anfänglich eine Hilfsmaßnahme, und damit ist jetzt Schluss.“
NoVA-Privileg läuft aus
Pröll erklärte: „Ukrainische Fahrzeuge, die bis 30. Juni 2026 nach Österreich gebracht wurden, waren von der Einfuhr in Österreich, sprich der NoVA, und Pickerlüberprüfungen in Österreich befreit.“
Diese Regelung sei ursprünglich als Unterstützung gedacht gewesen. „Das war anfänglich eine Hilfsmaßnahme, und damit ist jetzt Schluss“, sagte Pröll.
Nun läuft das NoVA-Privileg aus. Betroffene Fahrzeuge müssen bis 1. Juli 2027 in Österreich zugelassen werden.
Nachversteuerung wird vorbereitet
Besonders brisant: Es geht nicht nur um eine Zulassung in Österreich. Auch eine Nachversteuerung ist geplant. Pröll sagte dazu: „An dieser fairen Regelung für die Nachversteuerung der bereits im Bundesgebiet befindlichen Fahrzeuge wird konkret gearbeitet.“
Damit betrifft die Änderung auch jene Autos, die schon länger in Österreich unterwegs sind. Pröll brachte ein Beispiel: „Eine ukrainische Familie, die seit 2022 in Österreich fährt oder mit ukrainischem Kennzeichen fährt, muss eben nachversteuern.“ Auch das sei ein „Sache der Gerechtigkeit“.
Neue Frist bis Juli 2027
Für bereits in Österreich befindliche Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen gilt nun eine Übergangsfrist. Sie müssen bis 1. Juli 2027 in Österreich zugelassen werden.
Für später eingeführte Fahrzeuge sollen wieder die allgemeinen Regeln gelten. Wer ein ausländisches Fahrzeug dauerhaft in Österreich verwendet, muss es nach Ablauf der gesetzlichen Frist in Österreich anmelden.
Damit endet die Sonderstellung ukrainischer Kennzeichen im österreichischen Straßenverkehr schrittweise.
Staat kennt genaue Zahl offenbar nicht
Pikant ist allerdings: Der Staat weiß offenbar nicht genau, wie viele ukrainische Fahrzeuge derzeit in Österreich unterwegs sind.
Aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung von Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) geht hervor, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen beim Eintritt nach Österreich kraftfahrrechtlich nicht registriert werden. Auch bei einer späteren Zulassung in Österreich wird nicht eigens erfasst, ob ein Fahrzeug zuvor ukrainisch zugelassen war.
Damit ist unklar, wie viele Autos tatsächlich betroffen sind. Ebenso offen bleibt, wie viel NoVA dem Staat bisher entgangen ist.

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