Belgien zieht bei Terrorismus und Extremismus die Notbremse. Das föderale Parlament hat ein Gesetz beschlossen, das lebenslange Einreiseverbote gegen Personen ermöglicht, die als schwere Sicherheitsrisiken gelten. Betroffen sind unter anderem verurteilte Terroristen, Hassprediger und potenziell gewaltbereite Extremisten.
Die belgische Ministerin für Asyl und Migration, Anneleen Van Bossuyt, spricht von einem „mächtigen Sicherheitsinstrument“. Ihre Botschaft ist unmissverständlich: Wer sich radikalisiert oder Terrorismus unterstützt, habe in der Gesellschaft keinen Platz – „die Tür“ werde dauerhaft geschlossen.
Nicht nur Belgien: Die Sperre kann ganz Schengen betreffen
Brisant ist vor allem die europäische Dimension. Personen, gegen die ein solches Einreiseverbot verhängt wird, sollen im Schengen-Informationssystem und in nationalen Polizeidatenbanken registriert werden. Damit geht es nicht nur um Belgien. Drittstaatsangehörige können faktisch vom gesamten Schengenraum ferngehalten werden.
Visa- oder Aufenthaltsanträge sollen vom belgischen Ausländeramt abgelehnt werden. Wer von Belgien als schweres Sicherheitsrisiko eingestuft wird, soll also nicht einfach über ein anderes europäisches Land wieder einreisen können. Gerade in Zeiten offener Schengen-Binnengrenzen ist das der zentrale Punkt.
Terroristen, Hassprediger, Extremisten
Grundlage ist die belgische T.E.R.-Datenbank. T.E.R. steht für Terrorismus, Extremismus und Radikalisierungsprozess. Sie wird von der belgischen Koordinierungsstelle für Bedrohungsanalyse geführt und dient dem Informationsaustausch zwischen Sicherheits-, Polizei-, Justiz- und Nachrichtendiensten.
Erfasst werden unter anderem ausländische Terror-Kämpfer, sogenannte „Homegrown Terrorist Fighters“, Hasspropagandisten, potenziell gewaltbereite Extremisten und wegen Terrorismus verurteilte Personen. Genau an diese Sicherheitsarchitektur knüpft Belgien nun das neue Einreiseverbot.
Der Unterschied zu vielen bisherigen Maßnahmen: Es geht nicht nur um klassische Strafurteile, sondern um ein spezialisiertes Anti-Terror-System, das Personen mit Terrorismus-, Extremismus- oder Radikalisierungsbezug erfasst.
Belgien steht weiter unter erhöhter Terrorgefahr
Der Schritt kommt nicht aus dem Nichts. Belgien hat seit Jahren ein massives Terrorproblem – von dschihadistischen Netzwerken über Rückkehrer aus Kriegsgebieten bis zu Anschlägen auf europäischem Boden. Die Bedrohungslage wurde zuletzt weiterhin als ernst eingestuft.
Vor diesem Hintergrund will die Regierung nicht erst reagieren, wenn ein Gefährder bereits im Land ist. Sie will verhindern, dass er überhaupt einreist.
Die neue Linie fügt sich in eine härtere Rückkehr- und Sicherheitspolitik ein. 2025 wurden bereits 42 Einreiseverbote mit einer Dauer von 20 Jahren oder mehr verhängt – mehr als doppelt so viele wie 2023. Insgesamt wurden 2025 in Belgien 5.998 Einreiseverbote unterschiedlicher Dauer ausgesprochen.
Linke und Grüne stimmten dagegen
Politisch ist die Front klar: Die Regierungsmehrheit unterstützte das Gesetz, ebenso Vlaams Belang und die Anders-Gruppe. Dagegen stimmten Sozialisten, die belgische Arbeiterpartei, Ecolo-Groen und DéFI.
Damit liefert Belgien eine Debatte, die weit über das Land hinausreicht: Wie weit darf ein Staat gehen, um Terrorrisiken von seinem Gebiet fernzuhalten? Und warum tun sich viele europäische Länder so schwer damit, bei Extremisten, Hasspredigern und Terrorunterstützern konsequent zu handeln?
EU-Recht könnte zur Bremse werden
Ganz ohne juristische Risiken ist der Vorstoß allerdings nicht. Die Brüsseler Kanzlei Altea verweist auf Bedenken des belgischen Staatsrats. Der Knackpunkt: Die EU-Rückführungsrichtlinie definiert ein Einreiseverbot grundsätzlich als Maßnahme von „bestimmter Dauer“. Ein lebenslanges Einreiseverbot ist aber per Definition unbefristet.
Genau diese Spannung könnte den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. Weitere Bedenken betreffen Minderjährige. Die belgische T.E.R.-Systematik kann nach juristischer Analyse auch Personen ab zwölf Jahren erfassen. Der Staatsrat verlangte daher eine besondere Begründung, warum ein lebenslanges Einreiseverbot gegen einen Zwölfjährigen verhältnismäßig sein soll.
Zudem stellt sich die Frage, was passiert, wenn jemand später aus der T.E.R.-Datenbank entfernt wird. Soll das lebenslange Verbot dann trotzdem weitergelten? Damit steht Belgien vor einer Grundsatzfrage: Wie weit darf ein Staat gehen, um seine Bürger vor Terrorrisiken zu schützen – und wann wird EU-Recht zur Bremse?
Und Österreich?
Auch Österreich kennt Einreiseverbote gegen Drittstaatsangehörige. In schweren Fällen sind auch unbefristete Einreiseverbote möglich – etwa bei besonders schweren Straftaten und schwerwiegender Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
Der entscheidende Unterschied: Belgien schafft ein spezifisches Anti-Terror-Instrument, das ausdrücklich an eine zentrale Extremismus- und Terrorismusdatenbank angebunden ist. Könnte es auch bei uns eine vergleichbar konsequente Praxis gegen ausländische Terrorunterstützer, Hassprediger und gewaltbereite Extremisten geben – oder bleibt vieles im Behördendschungel stecken?
Europa muss sich entscheiden
Der belgische Vorstoß zeigt, wohin sich die Debatte in Europa bewegt. Die offene Grenze im Schengenraum funktioniert nur dann, wenn gefährliche Personen auch tatsächlich an der Einreise gehindert werden. Wer als Terrorist, Hassprediger oder gewaltbereiter Extremist gilt, soll nicht von einem EU-Land ins nächste weiterziehen können. Doch nun stoßen nationale Sicherheitsinteressen auf EU-Recht.
Für Belgien ist die Sache klar: Wer Terror unterstützt, bekommt keine zweite Chance auf Einreise. Für Österreich bleibt die Frage: Gibt es eine ähnlich klare Linie – oder schaut man wieder zu, bis der nächste Gefährder längst im Land ist?

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