Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023, nachdem ein pauschales Kopftuchverbot für Staatsbedienstete verfassungswidrig ist. Nur wenn der Schulfrieden gefährdet sei – so urteilen die Richter – könnten religiöse Symbole auch weiterhin für Lehrkräfte verboten werden.

Die Änderung des Neutralitätsgesetzes soll am 10. Juli verabschiedet werden.

Kopftuchverbot nur bei Störung des Schulfriedens

Ein Kopftuchverbot soll künftig nur noch greifen, wenn „aufgrund objektiv nachweisbarer Tatsachen eine Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder Neutralität des Staates“ nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung darüber soll die Schulaufsichtsbehörde treffen.

„Wir klären damit eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit“, sagte SPD-Fraktionschef Raed Saleh der Berliner Morgenpost. „Wir machen uns ehrlich.“ Berlin sei jahrelang „verfassungswidrig“ unterwegs gewesen. „Wir mussten das ändern, wir wollten das ändern, und wir sind froh, dass wir das geändert haben.“

Dirk Stettner, Fraktionsvorsitzender der CDU in Berlin, äußerte sich ähnlich.

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