Die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz könnte Österreichs Arbeitswelt grundlegend verändern. Ein von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) vorgelegter Gesetzesentwurf sieht nicht nur neue Auskunftsrechte für Beschäftigte vor, sondern auch empfindliche Strafen für Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen. Bei wiederholten Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 60.000 Euro.
Künftig sollen Arbeitnehmer Anspruch darauf haben, Informationen über die durchschnittliche Bezahlung von Kollegen zu erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Die Auskunft muss innerhalb von zwei Monaten erteilt werden. Individuelle Gehälter bleiben zwar geschützt, dennoch steigt der Druck auf Unternehmen, ihre Vergütungssysteme nachvollziehbar zu gestalten.
Auch für Bewerber bringt die Reform Änderungen. Stellenanzeigen sollen künftig das tatsächliche Einstiegsgehalt oder eine konkrete Gehaltsspanne enthalten. Zudem wird die Frage nach dem bisherigen Einkommen in Bewerbungsgesprächen untersagt.
Auch kleine Betriebe müssen Kriterien festlegen
Die neuen Regeln betreffen nicht nur Großunternehmen. Auch kleinere Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern müssen künftig offenlegen, nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt und Gehaltserhöhungen vergeben werden. Dabei sollen objektive Faktoren wie Qualifikation, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen herangezogen werden.

Experten rechnen mit erheblichem organisatorischem Aufwand und möglichen Anpassungen bei bestehenden Gehaltsstrukturen. Insbesondere dort, wo nicht nachvollziehbare Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen bestehen, könnten Unternehmen zu Korrekturen gezwungen sein.
Wenige Übergangsfristen
Für zusätzliche Brisanz sorgt, dass der Entwurf nur wenige Übergangsfristen vorsieht. Sollte die Regelung in der vorliegenden Form beschlossen werden, müssten viele Betriebe rasch handeln. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung hatten bereits vor wachsender Bürokratie gewarnt. Die politische Debatte dürfte daher noch intensiv geführt werden.

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