Am Landesgericht Linz ist am Montag das Urteil im Verfahren gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger gefallen. Das Gericht sprach ihn sowie zwei mitangeklagte hochrangige Finanzbeamte schuldig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wöginger wurde zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 43.200 Euro verhängt. Die beiden Mitangeklagten erhielten ebenfalls jeweils sieben Monate bedingt sowie Geldstrafen von 30.840 bzw. 22.680 Euro.
Der Prozess hatte bereits im Vorfeld großes öffentliches Interesse ausgelöst. Zahlreiche Medienvertreter und Beobachter verfolgten die Urteilsverkündung im Gerichtssaal. Auch Demonstranten hatten sich vor dem Gebäude eingefunden.
Im Zentrum des Verfahrens stand der Vorwurf des Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Besetzung des Finanzamts Braunau im Jahr 2017. Laut Anklage soll Wöginger Bewerbungsunterlagen eines ÖVP-Bürgermeisters an den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, weitergeleitet haben. Auf diesem Weg soll versucht worden sein, Einfluss auf die Postenvergabe zu nehmen.
Alle Angeklagten hatten die Vorwürfe im Laufe des Verfahrens bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel sind möglich.

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