Besonders kritisch bewertet die Kommission die unvollständige Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Ahndung von Verstößen gegen Sanktionen. Diese soll sicherstellen, dass die Umgehung von EU-Sanktionen – etwa gegen Russland – europaweit wirksam strafrechtlich verfolgt werden kann. Obwohl die Mitgliedstaaten die Vorgaben bereits bis Mai 2025 in nationales Recht übernehmen mussten, hat Österreich nach Ansicht der Kommission noch keine vollständige Umsetzung gemeldet. Neben Österreich sind auch Frankreich und Spanien betroffen.

Deshalb hat Brüssel eine sogenannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt – die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens.

Kritik auch beim Umweltrecht

Auch beim Umweltrecht sieht die EU-Kommission weiterhin Handlungsbedarf. Österreich erhielt eine ergänzende Stellungnahme, weil Vorgaben des Aarhus-Übereinkommens noch immer nicht vollständig umgesetzt seien. Konkret bemängelt Brüssel, dass Umweltorganisationen nicht in allen Fällen ausreichenden Zugang zu Gerichten erhalten, um Entscheidungen oder Unterlassungen im Bereich des EU-Umweltrechts überprüfen zu lassen.

Neues Verfahren wegen Flugtreibstoffen

Darüber hinaus wurde ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet. Hintergrund ist die EU-Initiative „ReFuelEU Aviation“, die den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern soll. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die Verordnung zu schaffen. Nach Angaben der Kommission fehlen entsprechende österreichische Vorschriften bislang.

Österreich hat nun in allen drei Fällen zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen und die beanstandeten Mängel zu beheben. Andernfalls könnte die Kommission die Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof bringen.