
Burgenland macht ernst: Verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Asylwerber startet
Die im vergangenen Dezember beschlossene verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Asylwerber geht mit 1. Juli in die Umsetzung. Bei zweimaliger Verweigerung werden Grundversorgungsleistungen gestrichen.
Die im vergangenen Dezember im Burgenland beschlossene verpflichtende gemeinnützige Arbeit für Asylwerberinnen und Asylwerber geht mit 1. Juli in die Umsetzung. Sie sollen Aufgaben in den Gemeinden, im Land oder in der Landesholding übernehmen. Wer zweimal ohne triftigen Grund verweigert, verliert Grundversorgungsleistungen, kündigte Landesrätin Daniela Winkler (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz an.
“Wer dauerhaft Leistungen von der öffentlichen Hand erhält, der muss auch die Verantwortung tragen und der Gesellschaft etwas zurückgeben”, betonte Winkler. Auf Betreuungspflichten, gesundheitliche Einschränkungen und persönliche Belastungen werde natürlich Rücksicht genommen: “Man muss immer im Einzelfall prüfen, was zumutbar ist.” Verweigert jemand zweimal, obwohl die Tätigkeit aus Sicht des Landes zumutbar wäre, dann soll der Betroffene mehr oder weniger aus der Grundversorgung fallen und nur noch die notwendigste Versorgung bekommen.
Schlafplatz statt Wohnung für Verweigerer
Statt einer Wohnung wird dann etwa nur noch ein Schlafplatz zur Verfügung gestellt, erläuterte die Landesrätin. Betreuung, Verpflegungsgeld und Krankenversicherung fallen weg, eine Verpflegung und eine medizinische Basisversorgung erfolgen aber weiter. Das sei der Rechtslage geschuldet, sagte SPÖ-Klubobmann Roland Fürst.
Eingesetzt werden sollen die Asylwerbenden in der Landschaftspflege und im Winterdienst, bei der Betreuung von Sportanlagen, Parks oder Spielplätzen, für Reinigungs- und Botendienste, bei kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, in Alten- und Pflegeheimen, Bibliotheken oder kommunalen Einrichtungen. Sie erhalten dafür einen Anerkennungsbeitrag in Höhe von 1,60 Euro pro Stunde. Für Personen ohne Betreuungspflichten sind gemeinnützige Tätigkeiten im Ausmaß von bis zu 30 Stunden pro Woche vorgesehen, für jene mit Betreuungspflichten sind es maximal 20 Wochenstunden. Derzeit dürften im Burgenland rund 130 Personen im erwerbsfähigen Alter in die Regelung fallen. Bei Gemeinden sei ein realistisches Einsatzpotenzial von rund 24 Vollzeitäquivalenten erhoben worden.
Obergrenze von 330 Personen pro Jahr in der Grundversorgung
Das neue Modell soll Vorteile auf beiden Seiten bringen. Gemeinden und Land werden bei alltäglichen Aufgaben entlastet und für die Asylwerbenden sei es eine Möglichkeit, in einer geregelten Tagesstruktur “Halt und Sinn in einer Phase der Unsicherheit zu finden”, argumentierte Winkler. Gleichzeitig sollen sie mit den Bewohnern ins Gespräch kommen, was wiederum beim Deutschlernen helfe, Barrieren abbaue und letztlich zur Integration beitrage, so die Landesrätin.
Auch an der Obergrenze von 330 Personen pro Jahr in der Grundversorgung hält das Burgenland weiter fest, betonte Fürst. Damit reagiere das Land auf die Belastung der vergangenen Jahre. Immerhin würden rund 90 Prozent der Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, übers Burgenland einreisen.
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