Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel will die Bundesregierung die Teuerung dämpfen. Doch die neuen Regeln führen zu teils kuriosen Steuer-Unterschieden.

Besonders deutlich zeigt sich das am Beispiel der Buttersemmel. Eine einfache Semmel gilt künftig als begünstigtes Grundnahrungsmittel und wird nur noch mit 4,9 Prozent besteuert, genauso wie Butter. Wird jedoch Butter aufgestrichen und das Produkt als fertige Buttersemmel verkauft, gilt der vergünstigte Steuersatz nicht.

Ähnlich kompliziert wird es bei zahlreichen weiteren Lebensmitteln. So profitiert künftig etwa Mehl von der Steuerermäßigung, während Getreide in seiner ursprünglichen Form weiterhin mit zehn Prozent besteuert wird. Auch bei Obst macht der Gesetzgeber Unterschiede: Ein heimischer Apfel fällt unter den reduzierten Steuersatz, viele exotische Früchte hingegen nicht. Welche Produkte tatsächlich begünstigt sind, richtet sich nach detaillierten Produktkategorien und den komplexen EU-Zollklassifizierungen.

Tausende Artikel müssen neu zugeordnet werden

Für viele Betriebe bedeutet das eine aufwendige Neuzuordnung tausender Artikel. Bäckereien, Lebensmittelhändler und Nahversorger müssen demnach ihre Sortimente überprüfen, Produkte neu kategorisieren und Preislisten anpassen. Hinzu kommt die technische Umstellung der Kassensysteme, die den neuen Steuersatz korrekt verarbeiten müssen. „Die neue Regelung bedeutet einen irren Aufwand“, klagt eine Bäckerin gegenüber dem Kurier.

Branchenvertreter sprechen von einer gut gemeinten Maßnahme, die in der Praxis zahlreiche Zweifelsfragen aufwirft.

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