Im Fall um den Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek gibt es nun Klarheit: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat das Verfahren rund um die Todesumstände eingestellt, berichtet die Tageszeitung Kurier. Trotz ergänzender Ermittlungen ergaben sich keine Hinweise auf ein Fremdverschulden, wie die Behörde am Freitag mitteilte.

Neue Gutachten, aber keine neue Beweislage

Die Causa war im September 2025 an Eisenstadt übergeben worden – nachdem heftige Kritik an der ursprünglich zuständigen Staatsanwaltschaft Krems laut geworden war. Der fallführenden Staatsanwältin sowie Beamten der Landespolizeidirektion Niederösterreich war vorgeworfen worden, schlampig ermittelt zu haben. Dieser Vorwurf steht auch im Zentrum des von der FPÖ initiierten Untersuchungsausschusses im Parlament.

IT-Spezialist wertete Smartwatch aus

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ging noch einmal in die Tiefe: Ein IT-Spezialist wertete die Smartwatch aus, die Pilnacek bei seinem Tod am Handgelenk trug, ein zusätzliches gerichtsmedizinisches Gutachten wurde eingeholt. Sogar der Baggerfahrer, der den Leichnam am 20. Oktober 2023 in einem Seitenarm der Donau bei Rossatz entdeckt hatte, wurde als Zeuge befragt. Das Ergebnis blieb dasselbe: keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden. Da sich die Beweislage nicht maßgeblich verändert habe, werde das Verfahren nicht fortgeführt.

Diese Verfahren sind noch offen

Bereits früher eingestellt wurde ein Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen jene Polizisten, die Pilnaceks Handy und weitere persönliche Gegenstände bei dessen Freundin Karin Wurm abgeholt und der Witwe übergeben hatten.

Eine – nicht rechtskräftige – Verurteilung gibt es bislang nur in einem Punkt: Sie betrifft den Zackmedia-Verlag, in dem das Buch von Ex-Politiker Peter Pilz erschienen war. Dieses Buch gilt als zumindest indirekter Auslöser für das Verfahren in Eisenstadt und für den U-Ausschuss. Weil Pilz seine Behauptungen über ein angebliches politisches Komplott und seine schweren Vorwürfe gegen Polizisten vor Gericht nicht beweisen konnte, fiel am 18. Dezember 2025 ein Schuldspruch: Das Buch soll eingezogen werden, zudem soll Zackmedia Schadenersatz an die zu Unrecht beschuldigten Polizisten zahlen. Der Verlag hat Rechtsmittel eingelegt – das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Mehrere weitere verlorene Verfahren wegen übler Nachrede dürften Zackmedia finanziell stark zusetzen; zuletzt bat Pilz auf zackzack.at um Spenden.

Auch Karin Wurm und Anna P., die in den Verschwörungstheorien rund um Pilnaceks Tod eine maßgebliche Rolle gespielt haben, mussten sich verantworten: Sie standen am 1. Juni wegen Falschaussage in Wien vor Gericht und erhielten eine Diversion angeboten. Da die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) keine Erklärung abgab, ist dieser Beschluss noch nicht rechtskräftig.

Der Untersuchungsausschuss, der sich mit einer möglichen politischen Einflussnahme auf die Ermittlungen befasst, setzt seine Befragungen am kommenden Mittwoch fort.