
Demütigung für Selenskyj: Parlament unterstützt ihn erst im zweiten Anlauf
In Anwesenheit von EU-Spitzenpolitikern sollte das ukrainische Parlament Präsident Selenskyj unterstützen – doch die Abstimmung scheiterte. Selbst in den eigenen Reihen fehlte es zunächst an Rückhalt. Erst im zweiten Anlauf wurde die Resolution verabschiedet.
Am dritten Jahrestag des Kriegsbeginns sollte das ukrainische Parlament im Beisein der EU-Granden unter Führung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein klares Zeichen der Unterstützung für Präsident Selenskyj setzen. Doch die geplante Abstimmung wurde zur Blamage: Nur 218 Abgeordnete stimmten dafür, 226 wären erforderlich gewesen. Selbst in der eigenen Partei fanden sich nicht genügend Abgeordneten ein, um für die Unterstützung Selenskyjs zu votieren.
Zuspruch im zweiten Anlauf
Einen Tag später wurde die Abstimmung erneut angesetzt – diesmal mit Erfolg. 268 Abgeordnete stimmten nun für die Resolution, die unverändert blieb. Darin stellt die Oberste Rada fest, dass Selenskyjs Mandat als Präsident nicht infrage gestellt werde. „Der Präsident der Ukraine Wolodymyr Selenskyj wurde in freien, transparenten und demokratischen Wahlen gewählt“, heißt es in dem Dokument. Er werde gemäß der Verfassung im Amt bleiben, bis ein neu gewählter Präsident dieses übernehmen könne.
Politik-Experte Gerald Markel kommentierte auf X (früher Twitter) bereits vor der zweiten Abstimmung die gescheiterte erste Abstimmung über die Unterstützung für Präsident Selenskyj:
BREAKING
— Gerald markel (@MarkelGerald) February 25, 2025
Demütigung für Selensky
Ukrainisches Parlament verweigert öffentliche Unterstützung von Juntachef Selensky in Anwesenheit der EU Delegation !
Seltsam - nicht wahr ?
Ich finde in keinem der tatsächlich gleichgeschalteten europäischen Mainstreammedien einen Bericht…
Druck aus den USA
Selenskyjs reguläre Amtszeit war im Mai vergangenen Jahres ausgelaufen. Aufgrund des seit drei Jahren geltenden Kriegsrechts können aber keine Wahlen angesetzt werden. In anderen Ländern gilt im Verteidigungsfall eine ähnliche Regelung. Trotzdem hatte Kriegsgegner Russland die Legitimität Selenskyjs in Zweifel gezogen. Auch die USA drängen immer stärker auf Wahlen gleich nach einem diskutierten Waffenstillstand. Eine Wahlabhaltung könnte 1. in besetzten oder annektierten Gebieten nicht stattfinden, wären 2. an der Front oder unter der ins Ausland geflüchteten Bevölkerung nur schwer unter ordentlichen Bedingungen zu bewerkstelligen und würde 3. für das kriegszerstörte und sich verteidigende Land hohe finanzielle Kosten mit sich bringen.
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