
Die absurdesten Beispiele aus dem AfD-Gutachten
Der Verfassungsschutz hat die AfD kürzlich als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das Gutachten ist bislang nicht veröffentlicht worden und liegt NIUS nun vor. Das exxpress-Partnermedium hat die absurdesten Beispiele im Gutachten zusammengesucht, die die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei belegen sollen. Das gesamte Gutachten finden Sie im Artikel.
Beispiel 1: „Alice für Deutschland“
Nach der gerichtlichen Verurteilung des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke für die Nutzung der Parole „Alles für Deutschland“ hatte die AfD im Wahlkampf 2025 mit Blick auf ihre Spitzenkandidatin Alice Weidel eine ironische Umwandlung des Spruchs verwendet: „Alice für Deutschland“.
Der Verfassungsschutz erkennt darin eine „Verharmlosung“ von „nationalsozialistisch geprägtem Sprachgebrauch“. Also listet er im Gutachten (hier können Sie es lesen) über drei Seiten auf, welche Politiker wann und wo die Losung „Alice für Deutschland“ im Bundestagswahlkampf verwendet haben. „Er wurde etwa auf dem Bundesparteitag im Januar 2025 in Riesa in einer Rede Jörg Urbans (MdL SN) zum offiziellen Wahlspruch in Sachsen ernannt und von mehreren Mitgliedern auf Schildern (…) beworben“, heißt es beispielsweise. Nach langen Aufzählungen folgt der für den Verfassungsschutz wohl größte Frevel: „Zudem sollen laut Medienberichterstattung auch Baseball-Caps mit dem Slogan als Textaufdruck auf der Veranstaltung zu sehen gewesen sein.“
Beispiel 2: Der jüdisch gelesene Bill Gates
Belege für Antisemitismus bei der AfD fanden die Verfassungsschützer fast ausschließlich in Form von „Codes und Chiffren“. Im Bericht heißt es: „Im Wesentlichen äußerten sich antisemitische Haltungen oder Positionen in der AfD – gleichsam mittelbar – über die Verwendung antisemitisch konnotierter Chiffren. Besonders kommt dies in der Bezugnahme auf jüdische oder von den Äußernden jüdisch gelesene Personen wie George Soros oder Bill Gates oder etwa in der Erzählung von einem angeblichen ‚Great Reset‘ oder ‚(globalistischen) Finanzeliten‘ zum Ausdruck.“
Gleichzeitig wirft der Verfassungsschutz der AfD vor, judenfeindliche Vorurteile verschlüsselt zu verbreiten: „Auch wenn im Rahmen der Verdachtsfallbearbeitung keine expliziten, offen rassistischen antisemitischen Äußerungen in der AfD festzustellen waren, so bedienten sich Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der AfD aber – wie in der Neuen Rechten häufiger festzustellen – einer Umwegkommunikation zur Verbreitung judenfeindlicher Ressentiments.“
Beispiel 2: Immer diese Messermänner
Nach der tödlichen Messerattacke eines Asylbewerbers aus Eritrea, der die 14-jährige Ece auf dem Schulweg in Illerkirchberg tötete, schrieb der AfD-Politiker Martin Reichardt: „Wie oft müssen wir das noch lesen? Es ist ein absolut sinnloses Verbrechen an einem jungen Mädchen, das einfach auf dem Weg zur Schule war. Ece ist nur 14 Jahre alt geworden. Ermordet von einem Mann aus Eritrea. Dem überlebenden Mädchen wurde auch ihr Leben genommen, denn sie wird ihr ganzes Leben mit den Folgen dieses Verbrechens zu kämpfen haben.
Das Geschrei bei Politikern und in den Medien war 2018 groß, als Alice Weidel von Messermännern sprach. Der Täter ist einer dieser Messermänner.“ Dazu teilte er eine Kachel, in der Fachkräfte durchgestrichen und mit „Messerkräfte“ überschrieben ist. Für den Verfassungsschutz ein Beleg für „fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen und Positionen“.
Beispiel 3: Wer George Soros erwähnt, ist Antisemit
Auch folgenden Kommentar, den der AfD-Politiker Maximilian Krah über die Geheimplan-Recherche von Correctiv schrieb, wertet der Verfassungsschutz aufgrund „Krahs Fokus auf Soros und dessen vermeintlichen Einfluss auf Medien und Politik“ als „antisemitisch“.
Krah hatte getwittert: „Der Staat hätte ein privates Treffen nicht ausspionieren dürfen. Ein betriebswirtschaftlich arbeitendes Medium hätte dafür keine 16 Mitarbeiter abgestellt. Aber ein Verein, der aus Steuergeldern – plus Soros – gepäppelt wird, macht es. Legal, illegal, scheißegal!“ Krah spricht dabei lediglich einen Fakt aus, über den sogar der Spiegel berichtet hatte, denn George Soros hat höhere Geldsummen an Correctiv gespendet.
Beispiel 4: Wer „Messermigration“ sagt, verletzt die Menschenwürde
Auch die Nutzung des Begriffs „Messermigration“ wird der AfD zur Last gelegt. So heißt es im Gutachten: „Die AfD beziehungsweise ihre Funktionärinnen und Funktionäre bringen in ihren Aussagen zu dem fortgesetzt und verallgemeinernd Personen mit Migrationsgeschichte mit dem in abfälliger Weise verwendeten Präfix ‚Messer‘ in Verbindung. Seit der Verdachtsfall-Einstufung ist weiterhin eine hohe Frequenz von entsprechenden Beiträgen zu verzeichnen. Das in den nachfolgend dargestellten Aussagen verwendete Kompositum ‚Messermigration‘ stellt in herabwürdigender Weise eine direkte Korrelation zwischen Migrationsprozessen und der Zunahme von Straftaten mit Stichwaffen her. Bei einem systematischen Sprachgebrauch in diesem Sinne ist die Schwelle hin zu einer die Menschenwürde verletzenden Pauschalisierung überschritten, da die Äußerungen in ihrer Zielsetzung kontinuierlich herabsetzen und entwürdigend sind.“
In diesem Zusammenhang wird sogar das Erwähnen des schrecklichen Messer-Mords in Brokstedt zum Problem erklärt. Am 25. Januar 2023 hatte der 34-jährige staatenlose Palästinenser Ibrahim A. in einem Regionalexpress von Kiel nach Hamburg auf Höhe der Kleinstadt Brokstedt auf Mitfahrer eingestochen. Bei der Attacke starben die 17-jährige Schülerin Ann-Marie und ihr 19-jähriger Freund Danny.
Unter „fremden- und ausländerfeindliche Aussagen“ führen die Autoren ein Zitat des Bundestagsabgeordneten Gereon Ballmann an: „Es ist genau die verfehlte Einwanderungs- und Integrationspolitik der Regierenden, die für diese und ähnliche Bluttaten mitverantwortlich zeichnen. […] Die ausufernde Messergewalt in diesem Land ist importiert und eine direkte Folge der Masseneinwanderung kulturfremder Asylbewerber.“
Auch das folgende Meme, das der AfD-Bundestagsabgeordnete Steffen Janich auf Facebook mit den Worten „NEIN zur Messermigration“ postete, wird erwähnt:
Beispiel 5: Wer kennt den Höcke-Taler?
Schon Kontaktschuld reicht als Ausweis der Verfassungsfeindlichkeit. Demnach liefere bereits die geistige Nähe zu Verfassungsfeinden in bestimmten Belangen Hinweise für die eigene Verfassungsfeindlichkeit. „Tatsächliche Anhaltspunkte für eine handlungsorientierte Ablehnung von Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung können schließlich auch in Überschneidungen mit anderen vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Organisationen zum Ausdruck kommen“, heißt es im Bericht.
Eines von zahlreichen Beispielen im Gutachten findet man auf Seite 728, wo die Autoren des Papiers lang und breit den „Höcke-Taler“ vorstellen. Dieser gilt als Beleg für die Nähe von Björn Höcke zum rechtsextremen Compact-Magazin. Die Verfassungsschützer schreiben: „Die enge Verbindung zwischen Compact und Björn Höcke wurde durch eine weitere, dessen Person in den Vordergrund rückende Aktion überdeutlich zum Ausdruck gebracht. Auf der Webseite von Compact kann eine „Compact-Silbermedaille: Höcke-Taler“ für den Preis von 74,95 Euro erworben werden.“
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