Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung mit der Einführung einer elektronischen Gefährder-Überwachung. Auch während der Sommermonate laufen die Beratungen weiter.

Justizministerin Anna Sporrer erklärt, dass derzeit verschiedene technische Lösungen geprüft werden. Neben der bekannten Fußfessel stehe auch ein elektronisches Armband zur Diskussion.

„Ein Armband könnte unauffälliger sein und sich nicht einfach entfernen lassen“, so die Ministerin in der Krone.

So könnte das System funktionieren

Das geplante Modell orientiert sich an erfolgreichen Vorbildern aus Spanien und Rumänien.

Der Gefährder würde einen GPS-Sender tragen. Das potenzielle Opfer – etwa eine von Gewalt bedrohte Frau oder gemeinsame Kinder – erhält ein gekoppeltes Alarmgerät. Voraussetzung dafür ist allerdings die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person.

Unterschreitet der Gefährder den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von beispielsweise 100 Metern, löst das System automatisch Alarm aus.

Geht ein Alarm ein, wird die Polizei unmittelbar informiert. Anschließend nehmen die Einsatzkräfte telefonisch Kontakt mit der gefährdeten Person auf, um die Lage einzuschätzen und gegebenenfalls sofort einzuschreiten.

Nicht jeder Alarm müsse automatisch einen Angriff bedeuten, betont Sporrer. Auch technische Fehlalarme oder zufällige Annäherungen seien möglich.

Spanien dient als Vorbild

Besonders aufmerksam blickt Österreich nach Spanien, wo ein ähnliches System bereits seit Jahren eingesetzt wird.

Dort trägt der Gefährder einen dauerhaft befestigten GPS-Sender, während das Opfer mit einem speziellen Alarmtelefon ausgestattet wird. Sobald sich der Täter dem festgelegten Sicherheitsbereich nähert, werden sowohl die Betroffene als auch eine rund um die Uhr besetzte Einsatzzentrale automatisch gewarnt.

Nach Angaben der Justizministerin funktioniert dieses Modell äußerst zuverlässig.

Viele Fragen sind noch offen

Bevor das System eingeführt werden kann, müssen jedoch zahlreiche rechtliche und organisatorische Fragen geklärt werden.

Unter anderem geht es darum,

  • wer künftig als Hochrisiko-Gefährder eingestuft wird,
  • welche Behörde die Gefährdungsbewertung vornimmt,
  • welches Gericht die elektronische Überwachung anordnet,
  • und welche Stellen im Alarmfall verantwortlich sind.

Nach den Vorstellungen Sporrers soll die Gefährdungseinschätzung künftig von der Polizei erfolgen, da diese näher am jeweiligen Fall sei als ein Zivilgericht. Die endgültige Anordnung der Überwachung soll dennoch weiterhin durch ein Gericht erfolgen.

Die eingesetzte Arbeitsgruppe will ihre Ergebnisse im Herbst präsentieren. Anschließend sollen die politischen Verhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS beginnen.

Justizministerin Sporrer zeigt sich optimistisch, dass rasch eine Einigung erzielt werden kann. Gelingt dies, könnte die elektronische Überwachung von Hochrisiko-Gefährdern bereits vor dem kommenden Winter gesetzlich auf den Weg gebracht werden.