Die interne Verfahrensanweisung des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf, einer Psychiatrie, sieht Polizeibewachung und potenziell psychiatrische Maßnahmen vor – selbst für positiv Getestete ohne Symptome. Ans Licht kam das brisante Dokument durch die Journalistin Claudia Jaworski, die auf ihrem YouTube-Kanal Reportagen zur Aufarbeitung der Corona-Politik veröffentlicht und aktuell aus dem Corona-Untersuchungsausschuss im sächsischen Landtag berichtet.
April 2020: Die Maßnahmenpolitik gegen das Corona-Virus nimmt Fahrt auf – besonders in Sachsen. Hier musste vorübergehend „mit harten Strafen rechnen“, wer positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, sich aber nicht an die Quarantäne zu Hause hielt. Das Bundesland, so vermeldete die Welt seinerzeit, „hat knapp zwei Dutzend Zimmer in psychiatrischen Kliniken freigeräumt, in denen Unbelehrbare von der Polizei bewacht werden sollen.“ Die Zeitung berief sich damals auf einen Bericht des MDR, der sich wiederum auf eine Anfrage beim Sozialministerium des Landes stützte. Doch diese Pläne soll es nie gegeben haben, behauptet die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD): „Es war NIE geplant, Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen oder zu sperren. Zu keiner Zeit. Solche Meldungen und Screenshots basieren auf einer verleumderischen Falschmeldung.“
Das Thema kochte zuletzt im sächsischen Corona-Ausschuss hoch
Dass das nicht stimmt, beweist ein brisantes Dokument, das dank der Reporterin Claudia Jaworski ans Licht gekommen ist. Sie berichtet bis heute unermüdlich zur Aufarbeitung der Corona-Jahre – aus Gerichten und aktuell aus dem Untersuchungsausschuss im sächsischen Landtag. Hier ist das Thema „Internierungspläne für Quarantäne-Verweigerer“ kürzlich hochgekocht. NIUS hat für diesen Artikel mit der Journalistin kooperiert.
Bemerkenswert: Selbst in einem zur Aufarbeitung vorgesehenen Corona-Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtags – konkret im Rahmen der Befragung des Chemieanalytikers Jörg Matysik – zogen CDU-Abgeordnete als Vertreter der damaligen Regierungsfraktion die Internierungspläne noch in Zweifel, wie das obige Video von Claudia Jaworski protokolliert.
Was beweist das Dokument?
Die Echtheit des Dokuments des Sächsischen Krankenhauses Arnsdorf hat die Klinik NIUS gegenüber bestätigt. Auf der Website der Einrichtung werden als „Behandlungsschwerpunkte“ ausdrücklich „Neurologie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie“ genannt. In der internen Verfahrensanweisung heißt es unmissverständlich: „Mit Erlass vom 08.04.2020 nachmittags beauftragte uns das SMS , 6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten.“
Weiter ist dort von Unterbringung auf einer konkreten Station, Polizeibewachung sowie psychopathologischen Untersuchungen die Rede.
So war etwa im „Verfahrensgang für den Ärztlichen Dienst 1“ vorgesehen: „Eine körperliche (allgemein-medizinisch und neurologisch) und psychopathologische Untersuchung ist durchzuführen.“
„Sofern sich ein psychiatrisches Syndrom entwickelt“
Besonders brisant: Aus dem Dokument geht hervor, dass die internierten Personen nicht einmal krank sein mussten. In Stufe 2 heißt es explizit: „Sofern sich internistische Krankheitszeichen der Covid-19-Infektion einstellen, erfolgt eine körperliche Untersuchung und fortan die mit den Mitteln des psychiatrischen Krankenhauses mögliche Behandlung der Covid-19-Krankheitszeichen.“
Mit anderen Worten: Die Betroffenen konnten bereits in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sein, bevor überhaupt Covid-Symptome auftraten.
Im „Verfahrensgang für den Ärztlichen Dienst 3“ wird schließlich eine explizit psychiatrische Behandlung beschrieben: „Sofern sich im Verlauf ein psychiatrisches Syndrom entwickelt (…) erfolgt eine Verlegung auf den Infektionsbereich B 11. Die Personen werden ab diesem Moment als akutpsychiatrische Patienten geführt und nach den geltenden Standards behandelt.“
Wie sich das Ministerium verteidigt
Das Sächsische Krankenhaus Arnsdorf antwortete NIUS nach eigenen Angaben „in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt“. Mit anderen Worten: Das Ministerium selbst war in die Formulierung der Stellungnahme eingebunden. Darin heißt es beschwichtigend, es handle sich lediglich um „den Entwurf einer internen Verfahrensanweisung“. Der zugrunde liegende Erlass sei bereits am 11. April 2020 wieder aufgehoben worden, weshalb die Anweisung „nie Gültigkeit erlangte“.
Zugleich bestätigt die Klinik aber den zentralen Sachverhalt: Das Sozialministerium hatte tatsächlich vorgesehen, Plätze für sogenannte „hartnäckige Quarantäne-Verweigerer“ in Einrichtungen landeseigener Krankenhäuser vorzuhalten. Wörtlich heißt es: „Das Sozialministerium hatte daher vorgeschlagen, für diesen extremen Ausnahmefall (der in Sachsen nie eintrat!) Teile von Gebäuden von landeseigenen Krankenhäusern zu nutzen.“
Schließlich wird der Standpunkt von Ministerin Petra Köpping wiederholt: Es sei „nie geplant“ gewesen, „Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen“. Das Ministerium habe im Frühjahr 2020 klargestellt, „dass diese Meldungen verleumderisch und falsch seien“. Zur Transparenz finden Sie die E-Mail im vollen Wortlaut hier.
Auch das von NIUS direkt angefragte Ministerium beharrt auf diesem Standpunkt, wenn es schreibt: „(…) wie in der Vergangenheit bereits mehrfach öffentlich klargestellt, ging es zu keinem Zeitpunkt um eine Unterbringung von Quarantäne-Verweigerern in einer psychiatrischen Klinik. Vielmehr sollten in einem abgetrennten Teil des Landeskrankenhauses, der nicht Teil der psychiatrischen Klinik gewesen wäre, die Möglichkeit zur Unterbringung von Personen nach § 30 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschaffen werden.“
Zur Transparenz veröffentlicht NIUS auch hier die vollständige Gegendarstellung des Sozialministeriums.
Bis Juni 1989 in der SED
Doch diese Darstellung ist unhaltbar. Denn beim Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf handelt es sich unstreitig um eine psychiatrische Klinik. Zudem sah die interne Verfahrensanweisung ausdrücklich psychopathologische Untersuchungen sowie mögliche psychiatrische Behandlungsschritte vor.
Entsprechend ist die Berichterstattung von Welt auch noch unverändert online. Anders sieht es beim MDR aus. Dieser hat seinen Bericht gelöscht. NIUS schickte ihm das Dokument und fragte, ob der Sender nun noch an den Gründen für die Löschung festhält. Eine Antwort blieb bis Redaktionsschluss aus.
Petra Köpping trat 1986 in die SED ein, aus der sie im Juni 1989 – vier Monate vor dem Mauerfall – wieder austrat. In den Corona-Jahren trat sie für Maskenpflicht, 2G und Impfpflicht ein. Selbst die Unterbringung renitenter Quarantäne-Verweigerer in Einrichtungen psychiatrischer Kliniken wurde unter ihrer Verantwortung vorbereitet. Zugleich diffamierte ihr Ministerium entsprechende Berichte als „verleumderische Falschmeldung“. Heute liegt das Beweispapier vor, das NIUS in Gänze dokumentiert und veröffentlicht.
Dieser Beitrag ist ursprünglich auf unserem Partner-Portal NiUS erschienen.

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