Ermittlungen in Kinderporno-Fall: Mediengesetz schützt prominenten TV-Kommissar
Als Schauspieler jagt er Verbrecher, löst komplexe Kriminalfälle – jetzt wird schon seit Monaten gegen ihn selbst ermittelt: Der bekannte Österreicher gilt als Tatverdächtiger, bestätigt die Staatsanwaltschaft Wien dem eXXpress. Obwohl mehrere Jahre Haft drohen, schützt das Mediengesetz den Beschuldigten – aber nicht mögliche weitere Opfer.
Bei Beschuldigungen und flott eingeleiteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Ex-Kanzler, frühere Vizekanzler oder gegen Parlamentspräsidenten ist offenbar die Nennung des Tatverdächtigen sofort erlaubt, bei einem wesentlich heftigeren Fall verhindert Österreichs Mediengesetz die Nennung des Beschuldigten.
Und damit auch eine vielleicht sinnvolle Warnung von Müttern und Vätern kleiner Kinder: Der bekannte TV-Kommissar steht nun nämlich schon seit Herbst unter Tatverdacht, weil Kriminalisten auf seinem PC Kinderpornos gefunden haben sollen. Nun könnte ihm laut Insidern der Wiener Justiz eine Anklage bereits demnächst zugestellt werden.
Um hier an diesem Fall absolut unbeteiligte TV-Stars zu schützen: Es ist kein Tatort-Schauspieler.
Bereits monatelange Ermittlungen
Die Justiz und die Kripo ermitteln nun schon Monate in diesem extrem heiklen Fall: Bei einer Hausdurchsuchung nach einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt wurden die Bilder mit Kinderpornographie auf dem PC des Schauspielers gefunden.
Kommt es nun zu einer Anklage, ist die Karriere dieses österreichischen TV-Stars wohl beendet. Bekannte des Tatverdächtigen berichten: “Ein Theater beschäftigt ihn trotz des Wissens über die Vorwürfe weiter.” Was so natürlich auch korrekt ist: Ermittlungen alleine heißen nicht, dass dieser Schauspieler auch tatsächlich verurteilt wird.
Der eXXpress wird berichten, falls es zu einer Anklage gegen den TV-Star kommt – dann wird auch seine Identität vermutlich nicht mehr zu verbergen sein: Bei einer Verurteilung drohen dem Verdächtigen nach § 207 a Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Haft.
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