Nachdem er im laufenden Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei einer falschen Aussage ertappt wurde und von mehreren Zeugen belastet wird, sind mittlerweile auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Schmid wegen falscher Beweisaussage eingeleitet worden. Nun hat Anwalt Werner Suppan erneut bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Eingabe eingebracht. Darin wird ein weiterer Fall einer falschen Aussage von Schmid bei der Korruptionsbehörde belegt. Diesmal geht es um Aussagen Schmids rund um die Finanzierung von Umfragen durch das Finanzministerium, die laut Suppan widerlegt werden können.
Kern der WKStA-These im Verfahren gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz ist die Annahme, Kurz habe vor seinem Aufstieg zum ÖVP-Chef über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt, um politische Umfragen selbst zu finanzieren, weshalb er Schmid dazu eingespannt habe, diese Umfragen über das Finanzministerium abzurechnen. Schmid hatte diese Annahme in seinen Aussagen zur Erlangung des Kronzeugenstatus bestätigt.
Gegenteiliges Bild
Suppans Eingabe zeigt nun ein völlig gegenteiliges Bild. Denn Kurz hatte in den Jahren 2016 und 2017 gleich über mehrere Einrichtungen und Organisationen die Möglichkeit, auf erhebliche Budgets zurückzugreifen und somit Studien und Umfragen zu beauftragen und auch zu bezahlen. So war Kurz von 2009 bis 2017 Bundesobmann der Jungen ÖVP. In dieser Funktion standen ihm laut Rechenschaftsberichten im Jahr 2016 rund 406.000 Euro und 2017 rund 592.000 Euro zur Verfügung. Als Landesparteiobmann-Stellvertreter der ÖVP Wien, deren Einnahmen 2016 rund 4,1 Millionen und 2017 rund 3,8 Millionen Euro betrugen, hatte Kurz ebenfalls Zugang zu Parteigeldern. Sein politischer Wegbegleiter Gernot Blümel war dort übrigens Landesparteichef zwischen 2015 und 2021. Und letztlich war Kurz auch von September 2015 bis März 2018 Präsident der Politischen Akademie der ÖVP. Die Akademie verfügte ebenfalls über ein üppiges Budget – 2016 und 2017 erhielt sie jeweils rund 2,4 Millionen Euro an Fördermitteln. Wieso also Umfragen über das Finanzministerium und Schmid organisieren, wenn Kurz über ausreichend Geldquellen verfügt hat?
Schmids Behauptung vor der WKStA, Kurz habe „keine finanziellen Mittel” gehabt und „keinen Zugang zu den ÖVP-Ressourcen”, sei daher nachweislich unwahr und schwer mit den vorliegenden Tatsachen in Einklang zu bringen.
Dies ist nicht der erste Fall, in dem Aussagen Schmids widerlegt wurden, und reiht sich in eine lange Liste von Ungereimtheiten, Widersprüchen und nachträglichen Aussagekorrekturen Schmids ein. Einige Beispiele: Seine Behauptung, Kurz habe sich für eine Gehaltserhöhung seiner Lebensgefährtin im Finanzministerium eingesetzt, musste Schmid nach öffentlicher Widerlegung vollständig relativieren – seine korrigierte Aussage lautete schließlich, eine Bevorzugung habe Kurz „explizit nicht verlangt”. „Das war auch nicht seine Art”, so Schmid vor der WKStA im Nachhinein. Aussagen zu angeblichen Interventionen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka im Zusammenhang mit dem Alois-Mock-Institut wurden von einem Finanzamtsleiter ausdrücklich widersprochen, das Verfahren in diesem Punkt eingestellt. Auch bei den Themenblöcken rund um die Katholische Kirche, „Silberstein” und andere Fakten hatten sich Schmids Angaben nicht bestätigt und wurden eingestellt oder gar nicht erst weiterverfolgt.
Rechtlich brisant ist dabei ein Blick in das Handbuch zur Kronzeugenregelung des Justizministeriums: Demnach kommt der Kronzeugenstatus unter anderem ausdrücklich „keinesfalls in Frage”, wenn „die angebotenen Informationen umgehend als falsch widerlegt werden können.” Der Kronzeugenstatus sei zu entziehen, und die strafrechtliche Verfolgung müsse außerdem wieder aufgenommen werden, wenn die „zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen falsch waren”. Laut Handbuch ist eine Information unrichtig, „wenn sie nicht den Tatsachen entspricht.” Bleibt also die Frage: Ist Schmid angesichts der belegten Widersprüche und der nun laufenden Ermittlungen wegen falscher Beweisaussage vor Gericht überhaupt noch als Kronzeuge tragbar?

Kommentare
Lädt Kommentare...