„Es ist ein Zwischenschritt“: Das sagt Sebastian Kurz zum Schuldspruch
Für den Ex-Kanzler ist das Glas anscheinend zu zwei Drittel voll: In zwei Anklagepunkten wurde er frei gesprochen. Nun ist er zuversichtlich, in zweiter Instanz auch noch im dritten Anklagepunkt freigesprochen zu werden. Ebenso erläutert er vor den Medien nochmals, weshalb er den verbliebenen Vorwurf für falsch hält.
Nach dem Schuldspruch stellte sich Sebastian Kurz bereitwillig den Medien. Positiv sei für ihn: „Ich bin in zwei von drei Vorwürfen freigesprochen worden.“ Zum dritten Schuldspruch in der Frage der ÖBAG-Aufsichtsratsbesetzungen ist der Ex-Kanzler zuversichtlich, mit seiner Berufung Erfolg zu haben: „Ich bin sehr optimistisch, dass wir in zweiter Instanz recht bekommen.“ Das jetzige Urteil sei „ein Zwischenschritt“.
„Ich habe nicht entschieden, denn meine Wunschkandidaten wurden nicht genommen“
Angesprochen auf das Urteil des Richters, wonach Kurz seine Rolle bei der ÖBAG-Bestellung hinunter gespielt habe, erläuterte Kurz, weshalb er seiner Wahrnehmung nach vor dem U-Ausschuss sehr wohl korrekt ausgesagt habe: „Ich habe gesagt: ‚Ich war eingebunden und ich bin um meine Meinung gefragt worden.‘“ Das habe auch den Tatsachen entsprochen: „Ich hatte überdies zwei Wunschkandidaten, die sich am Ende beide nicht im ÖBAG-Aufsichtsrat wiedergefunden haben.“ Folglich habe er auch nicht entschieden.
Am Ende wurden es neun Aufsichtsräte, „die ich in der Mehrzahl gar nicht kenne. Ausgewählt hat sie Finanzminister Löger.“ Somit gelte: „Wenn ich es ausgewählt hätte, wären die genommen worden, die ich wollte.“
„Ich weiß nicht, wie ich es hätte anders sagen sollen“
Kurz: „Ich würde heute wieder sagen: Ich war eingebunden, und ich habe meine Meinung gesagt – und ich habe mich mit meinen Wünschen nicht durchgesetzt. Wir sind hier mittlerweile in sehr semantischen Bereichen. Ich halte die Beschreibungen ‚eingebunden‘ und ‚Meinung äußern‘ für richtig, vor allem, wenn man sich nicht durchsetzt.“
Es sei verwunderlich, dass aus Sicht des Richters seine Ausführungen vor dem U-Ausschuss nicht ausgereicht hätten, um seine Rolle bei der ÖBAG-Bestellung richtig zu charakterisieren, und „dass da eine detailliertere Schilderung notwendig gewesen wäre“.
Fazit: „Ich weiß nicht, wie ich es hätte anders sagen sollen.“ Es gelte: „Ja, ich war eingebunden.“ Aber: „Ich habe definitiv nicht entschieden.“ Somit „war meine Einbindung nicht mega-erfolgreich.“
Urteil „nicht gerecht“ und „überraschend“, aber „nicht lebensverändernd“
Der Ex-Kanzler ging überdies auf die Befragungssituation in U-Ausschüssen generell ein, mit aggressiven Zwischenrufen etc. Hier seien oft auch von anderen Personen viele Aussagen gefallen, die man leicht in Zweifel ziehen könne. „Wenn man da jedes Wort so auf die Goldwaage, könnte man viele Prozesse führen.“
Kurz räumte auch offen ein, dass ihn das Urteil „sehr überrascht“ habe und er es auch „nicht gerecht“ finde. Aber: „Es ist für mich nicht lebensverändernd.“
Glaubwürdigkeit von Thomas Schmid für Kurz zweifelhaft
Was der Ex-Kanzler aber begrüßte, war, dass auch der Richter die Vorwürfe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA in zwei Anklagepunkten als falsch zurückwies.
Überrascht habe Kurz überdies, dass die Glaubwürdigkeit von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid, des Hauptzeugen gegen ihn, nicht angezweifelt wurde, obwohl dieser nachweislich mehrere falsche Dinge in seinem CV behauptet hatte, „unter anderem die absurde Lüge, dass er die Geiselnahme im Jemen geleitet habe.“ Schmids Begründung vor Gericht: „Das sei nur ein Entwurf gewesen. Es war eine Schlamperei.“ Damit sei offenbar alles erledigt gewesen.
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