Die EU-Chatkontrolle ist nicht vom Tisch. In Brüssel wird weiter über Regeln verhandelt, mit denen Kindesmissbrauchsdarstellungen im Netz besser bekämpft werden sollen. Das Ziel ist unstrittig: Kinder müssen geschützt, Täter verfolgt, illegales Material gelöscht werden.
Doch der geplante Weg dorthin ist hoch umstritten. Datenschützer, Bürgerrechtsorganisationen und Juristen warnen seit Jahren vor einem massiven Eingriff in private Kommunikation. Die Sorge: Unter dem Titel des Kinderschutzes könnte eine technische Infrastruktur entstehen, mit der private Nachrichten breit kontrollierbar werden.
Gegenüber dem exxpress warnt nun auch der Wiener Rechtsprofessor Nikolaus Forgó vor erheblichen Grundrechtsproblemen. Forgó ist Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien und leitet das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Klares Nein zu anlassloser Durchsuchung
Der exxpress fragte Forgó, ob eine anlasslose oder breit angelegte Durchsuchung privater Messenger-Kommunikation aus seiner Sicht mit europäischen Grundrechten vereinbar wäre. Seine Antwort fällt kurz und eindeutig aus: „Nein.“
Was früher Brief, Telefonat oder vertrauliches Gespräch war, läuft heute oft über Messenger. Familienfotos, politische Ansichten, medizinische Informationen, berufliche Nachrichten, intime Kommunikation: All das wird über digitale Dienste verschickt. Deshalb ist die Frage so brisant: Darf private Kommunikation technisch durchsucht werden, bevor überhaupt ein konkreter Verdacht gegen eine bestimmte Person besteht?
Scannen direkt am Handy
Besonders umstritten ist das sogenannte Client-Side-Scanning. Dabei würden Inhalte nicht erst nach dem Versand geprüft, sondern bereits auf dem Endgerät – also etwa direkt auf dem Handy – bevor sie verschlüsselt werden.
Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bliebe formal bestehen. Praktisch würde die Kontrolle aber einen Schritt früher ansetzen: vor der Verschlüsselung.
Genau hier sieht Forgó die größte rechtliche Brisanz. Er verweist auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten Bundestrojaner. Client-Side-Scanning sei ähnlich zu bewerten wie der Bundestrojaner in dieser VfGH-Entscheidung – nämlich als „mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig“, unterstreicht Forgó gegenüber dem exxpress.
Parallele zum Bundestrojaner
Wichtig ist die Unterscheidung: Die EU plant keinen Bundestrojaner im engeren Sinn – also eine staatliche Schadsoftware, die heimlich auf ein konkretes Gerät gespielt wird.
Beim Client-Side-Scanning verlagert sich die Kontrolle auf das Endgerät. Private Kommunikation wird nicht erst nach einem konkreten Anlass in den Blick genommen. Sie könnte technisch schon im Vorfeld überprüfbar gemacht werden.
Hier sieht Forgó eine Nähe zur Bundestrojaner-Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Auch dort ging es um den Zugriff auf digitale Kommunikation und um die Frage, wie weit der Staat in vertrauliche Nutzung von Computersystemen eingreifen darf.
„Potentiell jedermann überwacht“
Auch zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung sieht Forgó klare Parallelen. Die Frage vom exxpress, ob beide Debatten vergleichbar sind, wird von ihm bejaht.
In beiden Fällen gehe es um „sehr eingriffsintensive Maßnahmen“, mit denen anlasslos „potentiell jedermann überwacht“ werde.
Das ist der zentrale Vorwurf der Kritiker. Nicht gezielte Ermittlungen gegen konkrete Verdächtige stehen im Mittelpunkt der Sorge. Sondern ein System, das technisch bei allen ansetzt – auch bei völlig unbescholtenen Bürgern.
Erst wird geprüft. Dann wird aussortiert. Dann können Verdachtsmeldungen entstehen. Für Datenschützer ist diese Umkehr gefährlich. Sie verschiebt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat: weg vom konkreten Verdacht, hin zur präventiven Kontrolle.
Datenschützer schlagen Alarm
Auch die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben die EU-Pläne scharf kritisiert. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder fordert, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben.
Die Behörden warnen vor einer flächendeckenden Kontrolle privater Messenger-Kommunikation. Auch das Durchbrechen oder Umgehen von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch Client-Side-Scanning wird ausdrücklich problematisiert.
Aus Sicht der Datenschützer würden Millionen Bürger unter Generalverdacht gestellt. Private Messenger-Kommunikation müsse ähnlich geschützt werden wie das klassische Briefgeheimnis.
Brüssel verhandelt weiter
Trotz der massiven Kritik laufen die Verhandlungen auf EU-Ebene weiter. Nach dem Auslaufen einer bisherigen Übergangsregel wächst der politische Druck, eine dauerhafte Lösung zu schaffen.
Wird der notwendige Kampf gegen Kindesmissbrauch am Ende zum Einfallstor für anlasslose Überwachung privater Kommunikation werden? Genau davor warnen jetzt Datenschützer – und der Wiener Rechtsprofessor Nikolaus Forgó.

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