Die Europäische Kommission hat am Freitag in Brüssel angekündigt, zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (und weitere betroffene EU-Länder) zu eröffnen. Das erste betrifft die Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen. Hier sei Österreich bei der Umsetzung säumig.

Direktorenstellen: Mindestanteil von Frauen genau festgelegt

Diese Richtlinie soll für ein ausgewogeneres Geschlechtergleichgewicht in Vorständen und Leitungsgremien von Unternehmen sorgen. 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktorenstellen und ein Drittel aller Direktorenstellen in großen börsennotierten EU-Unternehmen sind laut der EU-Regelung mit “Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts” zu besetzen. Sie trat im Dezember 2022 in Kraft, und musste bis 28. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt sein. Neben Österreich sind zehn EU-Staaten säumig.

Auch bei Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken säumig

Ein weiteres Verfahren betrifft die Beteiligungsketten-II-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Die vollständige Umsetzung der Beteiligungsketten-II-Richtlinie sei entscheidend, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern sowie Wettbewerbsprobleme zwischen unterschiedlich strukturierten Bankengruppen zu vermeiden, betont die Kommission. Säumnisse stellte sie etwa bei Mindestanforderungen an Eigenmittel und Verbindlichkeiten fest. Die Mitgliedstaaten mussten die EU-Regelung bis 13. November 2024 in nationales Recht umsetzen. Neben Österreich haben dies 16 EU-Staaten nicht getan.

Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel zu antworten und die Richtlinien vollständig in nationales Recht umzusetzen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Verfahren eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.