Die Steiermark steht vor der Umsetzung eines neuen Energieeffizienzgesetzes – nicht aus eigenem Antrieb, sondern aufgrund verbindlicher EU-Vorgaben. Konkret geht es um die europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) sowie die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD), die im Rahmen des „Green Deal“ beschlossen wurden.
Der zuständige Landesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) betont, dass das Land unionsrechtlich verpflichtet sei, die Vorgaben umzusetzen. Eine Nicht-Umsetzung würde laut Amesbauer sogar strengere Folgen nach sich ziehen, da die EU-Richtlinien dann unmittelbar gelten könnten.

Das geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass öffentliche Einrichtungen ihren Energieverbrauch jährlich um 1,9 Prozent reduzieren müssen. Zudem sollen jedes Jahr drei Prozent der öffentlichen Gebäude energetisch saniert werden. Betroffen sind bereits Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern.
Erhebliche finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen seien erheblich. Für das Land Steiermark werden jährliche Zusatzkosten von mindestens 15 Millionen Euro erwartet. Für die Gemeinden könnten weitere 65 bis 70 Millionen Euro pro Jahr anfallen. Kosten für zusätzliche Verwaltungsaufgaben, Kontrollsysteme und Dokumentationspflichten seien dabei noch nicht eingerechnet.
Amesbauer kritisiert die Vorgaben scharf und spricht von einer „realitätsfernen, bürokratischen Zwangsbeglückung aus Brüssel“. Öffentliche Gebäude energieeffizient zu sanieren sei zwar grundsätzlich sinnvoll, doch müssten dabei auch wirtschaftliche und budgetäre Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Österreich befindet sich wegen der noch ausständigen Umsetzung bereits in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU. Die Steiermark sieht sich daher unter erheblichem Handlungsdruck. Amesbauer kündigt an, den verbleibenden Spielraum zu nutzen, um die Vorgaben „nur minimalst umzusetzen“ und die Belastungen für Land, Gemeinden und Bürger so gering wie möglich zu halten.

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