Wer entscheidet am Ende über die Rechte eines Angeklagten: das höchste Gericht seines Landes – oder der EuGH in Luxemburg? Der Europäische Gerichtshof hat darauf jetzt eine unmissverständliche Antwort gegeben.
Nationale Richter müssen künftig sogar die Rechtsprechung ihres eigenen Höchstgerichts ignorieren. Voraussetzung: Die nationale Rechtsprechung verhindert nach Ansicht Luxemburgs die wirksame Durchsetzung von EU-Recht.
Im konkreten Fall geht es um Betrug zulasten der EU. Die Konsequenz reicht aber weiter. Der EuGH entscheidet, wann nationale Höchstgerichte und nationale Grundrechtsstandards zurücktreten müssen.
Zahlreiche Verfahren könnten neu aufgerollt werden
Betroffen sind offene Verfahren wegen schweren Betrugs zulasten der finanziellen Interessen der EU. Als „schwer“ wertet der EuGH dabei einen Gesamtschaden von mehr als 50.000 Euro.
Nach Angaben rumänischer Medien wurden seit 2022 tausende Fälle wegen Verjährung eingestellt. Ein Teil davon könnte jetzt neu aufgerollt werden. Rechtskräftig abgeschlossene Urteile bleiben unberührt. Betroffen sind Verfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind.
Der Streit: Mildere Strafe oder Straflosigkeit?
Auslöser ist ein Strafverfahren in Rumänien. Ein Geschäftsführer soll Scheinrechnungen ausgestellt haben, um einem anderen Unternehmen Steuern zu ersparen – darunter Umsatzsteuer, die teilweise in den EU-Haushalt fließt.
Ein Gericht stellte das Verfahren wegen Verjährung ein. Grundlage war eine Entscheidung des rumänischen Höchstgerichts: Angeklagte sollen von der für sie günstigeren Rechtslage profitieren – ein elementarer Grundsatz des Strafrechts.
Das Höchstgericht warnte selbst vor den Folgen einer Abkehr von dieser Linie: Sie könnte den Grundsatz „keine Strafe ohne klares Gesetz“ verletzen und zu einer verbotenen „lex tertia“ führen – einer künstlich zusammengebauten, für Angeklagte ungünstigeren Rechtslage. In manchen Fällen war die Verjährung sogar schon eingetreten, bevor der EuGH 2023 seine gegenteilige Linie festlegte.
EuGH weist die Einwände zurück
Luxemburg ließ das nicht gelten. Die Tat sei schon damals strafbar gewesen, argumentiert der EuGH. Gestritten werde nur darüber, wann sie verjährt. Eine „lex tertia“ entstehe nicht – die rumänischen Gerichte müssten keine neue Regel erfinden. Sie dürften lediglich den zusätzlichen Schutz aus dem Urteil ihres Höchstgerichts nicht anwenden.
Seit dem ersten EuGH-Urteil von 2023 hätten die Betroffenen mit dieser Auslegung rechnen müssen. Einen Verstoß gegen das Verbot, jemanden nachträglich nach schärferen Regeln zu bestrafen, sieht der Gerichtshof deshalb nicht.
Kritiker warnen vor Souveränitätsverlust
Der Knackpunkt: Eine eigene europäische Verjährungsordnung haben weder das EU-Parlament noch die Mitgliedstaaten beschlossen. Trotzdem greift der EuGH in nationale Strafverfahren ein. Er stützt sich dabei auf Artikel 325 AEUV, der die Staaten verpflichtet, Betrug gegen den EU-Haushalt wirksam zu bekämpfen. Daraus leitet Luxemburg nun konkrete Vorgaben für nationale Gerichte ab.
Zu diesem konkreten Urteil gibt es noch keine öffentliche Reaktion – es ist erst wenige Tage alt. Es reiht sich aber in eine seit 2021 offen ausgetragene Kontroverse ein, die dieselbe Grundfrage betrifft: Steht EU-Recht über nationalem Verfassungsrecht?
Das rumänische Verfassungsgericht selbst hatte sich 2021/22 gegen ein fast identisches EuGH-Urteil gestellt. Seine Ansage damals: Diese Linie gilt in Rumänien nicht, solange die Verfassung nicht geändert wird.
Rechtswissenschaftler weisen allerdings darauf hin, dass der Vorrang des Unionsrechts vor nationalem Verfassungsrecht in keinem eigenen EU-Vertragsartikel ausdrücklich festgeschrieben ist. Er beruht maßgeblich auf der Rechtsprechung des EuGH.
Wer bestimmt Europas Grundrechtsschutz?
Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich einen höheren Grundrechtsschutz gewähren als das Unionsrecht. Dieser Spielraum endet aber, sobald dadurch EU-Recht nicht mehr wirksam durchgesetzt werden kann.
Wo genau diese Grenze verläuft, entscheidet wieder der EuGH selbst. Ein nationaler Schutzstandard kann großzügiger sein als der europäische – Luxemburg behält sich aber das letzte Wort vor, ob er angewendet werden darf.
Der konkrete Fall handelt von Steuerbetrug und Verjährung in Rumänien. Die Grundsatzfrage betrifft jedoch alle Mitgliedstaaten: Wer hat im Konfliktfall das letzte Wort – nationale Höchstgerichte oder der EuGH? Die Antwort aus Luxemburg lautet: der EuGH.

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