Als das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Sommer 2025 die Migrationspolitik neu ausrichten wollte, stand ein Thema besonders im Fokus: der Familiennachzug für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus.

Ende Mai 2025 legte das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf vor, der den Nachzug für sogenannte subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre aussetzen sollte. Gemeint sind Menschen, die in Deutschland weder Asyl erhalten noch als Flüchtlinge anerkannt sind, denen aber in ihrer Heimat beispielsweise Folter, Todesstrafe oder unmenschliche Behandlung drohen könnte, berichtet Die Welt.

Fast 400.000 Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland

Rund 400.000 Menschen in Deutschland verfügen über diesen Schutzstatus. Viele von ihnen stammen aus Syrien.

Anders als bei anerkannten Flüchtlingen war der Familiennachzug für diese Gruppe bereits zuvor eingeschränkt. Seit 2018 galt eine Obergrenze von maximal 1000 Visa pro Monat – also rund 12.000 Fällen pro Jahr.

Trotz der vergleichsweise begrenzten Zahl hatte die Reform eine große politische Bedeutung. Während die SPD innerhalb der Koalition mit der Entscheidung rang, protestierten Kirchen, Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen gegen die Verschärfung.

Am 24. Juli 2025 trat die Regelung schließlich in Kraft. Seitdem ist der reguläre Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt. Nur besondere Härtefälle bleiben weiterhin möglich.

Innenministerium spricht von neuem Kurs

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte die Maßnahme als wichtigen Schritt in der Migrationspolitik. Die Aussetzung solle auch kriminellen Schleuserstrukturen den Boden entziehen und einen Anreiz zur Weiterreise nach Deutschland reduzieren.

Seine Argumentation: Wenn Menschen nach Deutschland gelangten und anschließend ihre gesamte Familie nachholen könnten, entstehe ein zusätzlicher Anreiz für Migration.

Nun zeigen neue Zahlen erstmals, wie groß die Auswirkungen tatsächlich sind – und wo die Grenzen der Regelung liegen.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwischen Januar 2025 und Ende Mai 2026 insgesamt 18.570 Visa zum Familiennachzug für Angehörige von Schutzberechtigten erteilt.

Davon entfielen:

  • 229 Visa auf Angehörige von Asylberechtigten
  • 10.241 Visa auf Angehörige anerkannter Flüchtlinge
  • 7278 Visa auf Angehörige subsidiär Schutzberechtigter

Gerade die letzte Zahl sorgt für politische Diskussionen, denn genau dieser Familiennachzug wurde seit Juli 2025 ausgesetzt.

Das Bundesinnenministerium sieht darin jedoch keinen Widerspruch. Ein Großteil der Visa sei noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erteilt worden. Außerdem hätten Gerichte in einzelnen Fällen die Erteilung angeordnet oder Behörden bereits zuvor Zusagen gemacht.

Die größte Gruppe unter den Nachgezogenen stellen Syrer. Danach folgen türkische Staatsangehörige und Afghanen.

Kaum neue Anträge – doch Streit über die Zukunft

Seit der Aussetzung ist die Zahl neuer Anträge offenbar stark zurückgegangen. Viele Betroffene dürften angesichts der geringen Erfolgsaussichten derzeit auf eine Antragstellung verzichten.

Die AfD bewertet die Entwicklung allerdings anders. Sie geht davon aus, dass viele Familien lediglich abwarten und nach dem Ende der zweijährigen Pause erneut Anträge stellen könnten.

Die Partei fordert deshalb, die Aussetzung dauerhaft zu verlängern und den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte – mit Ausnahme von Härtefällen – vollständig abzuschaffen.

Familiennachzug insgesamt deutlich größer

Der Stopp betrifft allerdings nur einen kleinen Teil des gesamten Familiennachzugs nach Deutschland.

Allein im Jahr 2025 wurden insgesamt 128.358 Visa zum Familiennachzug für Drittstaatsangehörige erteilt. Dazu zählen neben Schutzberechtigten auch Fachkräfte, Studierende, Akademiker und andere Migranten außerhalb der Europäischen Union.

Die größten Gruppen:

  • 67.831 Visa für Ehegattennachzug
  • 54.882 Visa für Kindernachzug

Besonders häufig kamen Angehörige aus der Türkei, Syrien, Indien und dem Kosovo.

Bis Ende Mai 2026 wurden weitere 43.739 Visa erteilt.

Zahl der Ablehnungen bleibt hoch

Nicht jeder Antrag wird bewilligt. Deutsche Behörden lehnten 2025 rund 21.265 Visa-Anträge auf Familiennachzug ab. Im laufenden Jahr kamen bis Ende Mai weitere 9126 Ablehnungen hinzu.

Die Zahlen zeigen: Der Familiennachzug bleibt ein bedeutender Faktor in der deutschen Migrationsdebatte.

Aufenthaltstitel aus familiären Gründen: Noch größere Dimension

Die reine Visastatistik bildet jedoch nur einen Teil der Realität ab. Zusätzlich erfasst die Bundesregierung Aufenthaltstitel aus familiären Gründen.

Zum Stichtag Ende Mai 2026 waren für das Jahr 2025 insgesamt 170.699 Aufenthaltstitel aus familiären Gründen registriert.

Davon entfielen:

  • 39.330 Titel auf Angehörige deutscher Staatsbürger
  • 131.369 Titel auf Familienmitglieder von Drittstaatsangehörigen in Deutschland

Auch hier dominieren Herkunftsgruppen aus Syrien, der Türkei und Indien.

Die aktuellen Zahlen dürften die Debatte über Migration und Familiennachzug erneut anheizen. Während Befürworter die Regelung als notwendige Begrenzung sehen, warnen Kritiker vor humanitären Folgen.

Klar ist: Mit dem Auslaufen der zweijährigen Aussetzung könnte das Thema wieder ganz oben auf der politischen Agenda stehen.