Im US-Fernsehen verteidigte Jill Biden die spektakuläre Kehrtwende von Ex-Präsident Joe Biden, der seinen Sohn Hunter trotz früherer gegenteiliger Versprechen kurz vor Ende seiner Amtszeit umfassend begnadigte.

Biden: „Verfahren politisch motiviert und unfair“

„Wir konnten ihn nicht ins Gefängnis gehen lassen“, sagte Jill Biden laut der „New York Post“. Das Verfahren gegen Hunter sei ihrer Ansicht nach politisch motiviert und unfair gewesen. Besonders nach dem Wahlsieg von Donald Trump habe die Familie befürchtet, dass Hunter gezielt ins Visier genommen werde. Hunter Biden war wegen Verstößen gegen das Waffenrecht und Steuerdelikten verurteilt worden. Die Justiz warf ihm unter anderem vor, beim Kauf einer Waffe falsche Angaben über seinen Drogenkonsum gemacht zu haben. Zudem bekannte er sich schuldig, Millionenbeträge an Steuern nicht ordnungsgemäß bezahlt zu haben.

Begnadigung „löschte“ Vergehen aus den letzten zehn Jahren

Trotz mehrfacher Zusicherungen des Weißen Hauses, dass es keine Sonderbehandlung geben werde, unterschrieb Joe Biden schließlich eine weitreichende Begnadigung. Diese umfasste nicht nur die bekannten Delikte, sondern praktisch alle möglichen Vergehen aus einem Zeitraum von zehn Jahren.

„Vorsorgliche“ Begnadigungen

Jill Biden räumte nun offen ein, dass sie die Entscheidung unterstützt habe. Sie habe gewollt, dass Hunter begnadigt werde, und sei mit ihrem Mann völlig einer Meinung gewesen. Für zusätzliche Kritik sorgte damals, dass Biden kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt auch mehreren Familienmitgliedern vorsorglich Begnadigungen ausstellte. Auch diese verteidigte Jill Biden nun. Ihr Mann habe befürchtet, dass Angehörige der Familie politisch verfolgt werden könnten.

Republikaner sehen „massiven Machtmissbrauch“

Während die Demokraten von einem Schutz vor politischer Instrumentalisierung sprechen, sehen Republikaner in der Begnadigungswelle einen massiven Machtmissbrauch. Die Affäre um Hunter Biden bleibt damit auch lange nach dem Ende der Biden-Präsidentschaft ein politisches Pulverfass.