Ungarns Präsidentenkrise geht in die nächste Runde. Schachlegende Judit Polgár lehnte am Montagabend das Angebot ab, das nächste Staatsoberhaupt des Landes zu werden.

Sie fühle sich nicht stark genug, die historische Verantwortung zu übernehmen, ein tief gespaltenes Land zu einen. Ministerpräsident Péter Magyar muss daher einen neuen Kandidaten präsentieren.

Der eigentliche Streit reicht allerdings weit über Polgárs Absage hinaus. Fidesz, die ehemalige Regierungspartei unter Viktor Orbán, hält jeden möglichen Nachfolger schon vor seiner Wahl für rechtlich angreifbar. Auslöser ist eine Verfassungsänderung, mit der Magyars Mehrheit Sulyoks Amtszeit vorzeitig beendete und eine Neuwahl anordnete. Deshalb hält Fidesz bereits die rechtliche Grundlage jedes Nachfolgers für illegitim.

Präsident ohne Amtsenthebungsverfahren abgesetzt

Am 13. Juli beschloss das ungarische Parlament die 17. Änderung des Grundgesetzes. 139 Abgeordnete stimmten dafür, sechs dagegen. Fidesz und die christdemokratische KDNP boykottierten die Sitzung.

Die Änderung beendete die Amtszeit von Präsident Tamás Sulyok vorzeitig. Das im Grundgesetz vorgesehene reguläre Amtsenthebungsverfahren wurde nicht angewandt. Ein konkreter Verfassungsverstoß Sulyoks wurde in einem solchen Verfahren nicht festgestellt.

Sulyok unterzeichnete die Reform am 18. Juli. Er erklärte, er habe rechtlich keine andere Wahl gehabt. Zugleich warnte er vor schwerem Schaden für Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaat.

Sein Mandat erlosch am folgenden Tag. Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer übernahm vorübergehend die Amtsgeschäfte. Innerhalb von 30 Tagen muss das Parlament einen Nachfolger wählen.

Fidesz: Mandat von Beginn an ungültig

Der Einwand von Fidesz richtet sich nicht gegen Polgár oder eine andere konkrete Person. Die Partei bestreitet die rechtliche Grundlage des gesamten Verfahrens.

Das Mandat jedes künftigen Präsidenten sei von Beginn an ungültig, erklärte Fidesz-Politiker Balázs Orbán. Auch spätere Entscheidungen des Staatsoberhaupts könnten deshalb angefochten oder aufgehoben werden.

Dabei handelt es sich bislang um die Rechtsauffassung von Fidesz, nicht um einen gerichtlich bestätigten Befund. Dennoch stellt die Partei damit bereits vor der Wahl die Legitimität des nächsten Präsidenten infrage.

Der damalige Fidesz-Fraktionschef Gergely Gulyás erklärte zudem, mehr als die Hälfte der derzeitigen Oppositionsabgeordneten könne aufgrund der neuen Mandatsgrenze künftig nicht mehr kandidieren.

Der Grund: Die Reform begrenzt überdies die Tätigkeit von Parlamentsabgeordneten auf insgesamt zwölf Jahre und rechnet dabei auch bereits absolvierte Mandatsjahre mit. Dadurch dürfen zahlreiche langjährige Abgeordnete bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten – auch aus den Reihen von Fidesz. Gergely Gulyás, damals Vorsitzender der Fidesz-Parlamentsfraktion, trat deshalb zurück: Wegen der neuen Grenze könnte er selbst nicht mehr kandidieren.

Am Dienstag blieben Fidesz und KDNP der Parlamentsrede Forsthoffers demonstrativ fern.

Orbán spricht von Willkürherrschaft

Viktor Orbán reagierte scharf. „Heute ist die letzte Barriere gefallen“, schrieb der frühere Ministerpräsident am 18. Juli auf X. Willkürherrschaft sei keine drohende Gefahr mehr, sondern bereits Realität.

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Wenn die neue Mehrheit das dem Präsidenten der Republik antun könne, könne sie es jedem antun, warnte Orbán. Seinen Beitrag beendete er mit den Worten: „Gott schütze Ungarn!“

Balázs Orbán legte nach. An Sulyoks Stelle solle nun eine „Marionette“ treten, deren Mandat von Beginn an illegitim sei. Etwas Vergleichbares habe es in der modernen europäischen Geschichte noch nie gegeben, erklärte er.

Schwere Anschuldigungen gegen die EU

Der Fidesz-Politiker beschränkte seine Vorwürfe nicht auf Magyars Regierung. Diese habe bei ihrem Vorgehen nicht allein gehandelt. Der Verfassungsumbau sei mit Unterstützung und auf Anweisung Brüssels erfolgt, behauptete Balázs Orbán.

Er bezeichnete die Europäische Union als ein zunehmend „liberal-autoritäres Imperium“. Dieses wolle den Menschen vorschreiben, was sie sagen dürften, was sie tun müssten und sogar, wen sie wählen könnten.

Damit wirft Fidesz Brüssel nicht nur doppelte Standards vor. Ein führender Vertreter der Partei unterstellt der EU eine aktive Beteiligung an der politischen Entmachtung ihrer Gegner.

Kommission lobt die Reformrichtung

Die EU-Kommission lobt in ihrem aktuellen Rechtsstaatlichkeitsbericht die „intensiven Reformbemühungen“ der neuen Regierung zur Wiederherstellung des Rechtsstaats.

Eine vergleichbar scharfe Verurteilung von Sulyoks vorzeitiger Ablöse, wie sie Brüssel bei früheren ungarischen Verfassungsumbauten ausgesprochen hatte, ist bislang ausgeblieben.

Aus Sicht von Fidesz bestätigt das den Vorwurf eines doppelten Maßstabs: Eingriffe unter Orbán wurden als Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat verurteilt. Unter Magyar werde die politische Richtung dagegen grundsätzlich begrüßt.

Die Kommission hat die konkrete Absetzung Sulyoks allerdings auch nicht ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.

Kritiker sehen Parallele zur Orbán-Ära

Orbán-Kritiker verweisen allerdings auf eine gewisse Ironie: Auch dessen eigene Regierung änderte einst die Verfassungsordnung, um die Amtszeit eines hochrangigen Amtsträgers vorzeitig zu beenden. Betroffen war András Baka, der Präsident des Obersten Gerichts.

Baka hatte die Justizreformen der Regierung öffentlich kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte später fest, dass Ungarn seine Rechte verletzt hatte.

Die beiden Fälle sind nicht identisch. Damals ging es um den obersten Richter, heute um das Staatsoberhaupt. Die Methode weise dennoch eine auffallende Ähnlichkeit auf, meinen Beobachter: Eine politische Verfassungsmehrheit ändert die institutionellen Regeln und beendet dadurch eine laufende Amtszeit vorzeitig.

Vorwürfe kommen nicht nur von Fidesz

Auch Menschenrechtsorganisationen sehen das Vorgehen kritisch. Amnesty International Ungarn erklärte, Sulyok habe durchaus Anlass für Kritik gegeben. Seine Absetzung hätte dennoch in einem fairen und transparenten Verfahren erfolgen müssen. Das Grundgesetz hätte dafür bereits ein reguläres Instrument vorgesehen.

Human Rights Watch warnte ebenfalls vor einem gefährlichen Präzedenzfall. Der Staatspräsident und der Präsident des Verfassungsgerichts seien ohne ausreichende Verfahrensgarantien aus ihren Ämtern gedrängt worden.

Die Reform betrifft auch das Verfassungsgericht. Dessen Richter müssen künftig mit 70 Jahren in Pension gehen. Davon ist unter anderem Gerichtspräsident Péter Polt betroffen, ein langjähriger Verbündeter Orbáns.

Damit kommt die Kritik gerade auch von Organisationen, die den Abbau der unter Orbán entstandenen Machtstrukturen grundsätzlich begrüßen.

Magyar nennt Eingriff eine einmalige Lösung

Magyar verteidigt den Verfassungsumbau als notwendigen Schritt zur Wiederherstellung des Rechtsstaats. Dafür brauche es eine „vorübergehende, einmalige und rasche Lösung“, erklärte er. Der „Gordische Knoten“ müsse durchschlagen werden, weil es keinen anderen Weg gebe.

Bei der Suche nach dem nächsten Präsidenten erklärte Magyar zudem, seine Regierung beginne mit einem „unbeschriebenen Blatt“. Sie sei weder an frühere politische Absprachen noch an etablierte Gepflogenheiten gebunden.

Der nächste Präsident soll das Amt während einer Übergangsphase bis zum Abschluss des laufenden Verfassungsprozesses übernehmen.

Die als Orbán-freundlich geltende Budapest Times spitzte Magyars Angriff auf die frühere Führung in ihrer Überschrift zu: Er wolle einen Präsidenten, der das Land liebe – und keinen, der wisse, wie man es ausplündere.

Eine ausführliche juristische Antwort auf den Fidesz-Vorwurf, das Mandat des nächsten Übergangspräsidenten sei bereits von Beginn an fehlerhaft, gab Magyar in seiner Rede nicht.

Polgár sagt ab – der Konflikt bleibt

Magyar beruft sich auf seinen Wahlsieg und den Auftrag, die während Orbáns 16-jähriger Regierungszeit aufgebauten Machtstrukturen zu beseitigen.

Seine Kritiker bestreiten nicht zwingend dieses Ziel. Sie warnen vielmehr davor, dass die neue Regierung dabei auf Methoden zurückgreift, die sie Orbán selbst jahrelang vorgeworfen hat.

Polgár ist aus dem Spiel. Die zentrale Frage bleibt: Wird Brüssel vergleichbare Eingriffe künftig nach denselben Maßstäben beurteilen – unabhängig davon, wer in Budapest regiert?