Fleisch wird als “die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren” festgelegt. Bezeichnungen wie “Seitan-Steak” oder “veganes Huhn” sind damit also in Zukunft verboten; den “Veggie-Burger” darf man hingegen weiterhin essen.

Laut der Regelung sollen etwa die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser wiedergeben. Die EU-Länder sollen dafür Online-Indikatoren einführen und veröffentlichen, die als Referenzwerte in vertraglichen Vereinbarungen dienen. Das Abkommen klärt auch die Verwendung von Begriffen wie “fair” für landwirtschaftliche Produkte und listet die Kriterien für die Zulassung einer solchen Kennzeichnung auf. Verbindliche schriftliche Verträge sollen speziell Milchproduzenten angesichts der schwierigen Bedingungen des Sektors unterstützen.

Tofu-Kotelett wird verboten

Für das meiste Aufsehen hatte ein mögliches Verbot von “Veggie-Burgern” oder “Seitan-Schnitzeln” gesorgt. Diese stehen nun aber nicht auf der finalen Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen. Fleisch wird in der Regelung als “die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren” festgelegt, also etwa Schulter, Steak oder Speck. Bezeichnungen wie “Tofu-Kotelett ” oder “fleischloser Leberkäse” sind damit also in Zukunft verboten. “Dort wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht”, hatte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) den Kompromiss begrüßt.

Die Kommission hatte mit ihrem Vorschlag von Dezember 2024 auf die zahlreichen Bauernproteste in Brüssel und einigen EU-Staaten reagiert. Demonstriert wurde unter anderem gegen steigende Produktionskosten bei sinkenden Lebensmittelpreisen, gekürzte Agrarsubventionen oder zu strenge Umweltauflagen. Mit dem Vorschlag wurden einige Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) an die Forderungen der Landwirte angepasst. Nach der Annahme im Parlament muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer die Regelung formell absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.

Die Diskussionen um Veggie-Burger und Co sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Diese gibt Fleischliebhabern nochmals die Möglichkeit, vegane Schnitzel vom Tisch zu bringen.