Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) zeigt, wie sich die Bundesförderung für den Verein „Frauen in Bewegung“ in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Während der Verein zu Beginn noch vergleichsweise geringe Beträge erhielt, stieg die Förderung zuletzt deutlich an.

Laut der Anfragebeantwortung erhielt das Projekt „Das gelingende Leben“ im Jahr 2020 noch 4.500 Euro. 2021 waren es 4.640 Euro, 2022 insgesamt 4.780 Euro. 2023 erhöhte sich die Förderung auf 13.674 Euro. Im Jahr 2024 folgte schließlich ein deutlicher Sprung auf 55.000 Euro. Auch für das Jahr 2025 wurde erneut eine Kalenderjahresförderung in derselben Höhe bewilligt.

Förderungen auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien

Das Ministerium betont, dass sämtliche Förderungen auf Basis der Allgemeinen Rahmenrichtlinien sowie der Sonderrichtlinie für Frauenprojektförderungen vergeben worden seien. Die geförderten Einrichtungen müssten nach Ende des Förderzeitraums einen inhaltlichen und finanziellen Bericht vorlegen. Bei Unregelmäßigkeiten könnten bereits ausbezahlte Fördermittel sogar zurückgefordert werden.

Gleichzeitig räumt das Ressort jedoch ein, dass zahlreiche Detailinformationen nicht automatisiert ausgewertet werden können. So liegen etwa zu Antrags- und Genehmigungsdaten, Eigenleistungen des Vereins oder eingeworbenen Drittmitteln keine automatisierten Auswertungen vor. Auch über tatsächliche Teilnahmen des Vereins an Veranstaltungen des Ministeriums oder umgekehrt gebe es keine standardisierte Erfassung. Werk- oder Dienstleistungsverträge mit dem Verein wurden laut Ministerium in den abgefragten Zeiträumen nicht abgeschlossen.