Außerdem verhängten die Richter einen Entzug des passiven Wahlrechts für insgesamt 45 Monate, von denen 30 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die verbleibenden 15 Monate gelten nach Auffassung des Gerichts bereits als verbüßt, da das Wahlverbot seit dem erstinstanzlichen Urteil vom 31. März 2025 vorläufig vollstreckt worden war.

Damit steht das Wahlrecht einer Kandidatur Le Pens bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 nicht mehr im Weg.

Ob Le Pen tatsächlich antreten wird, ist dennoch offen. Sie hatte vor der Entscheidung erklärt, auf eine Kandidatur verzichten zu wollen, falls sie zu einer elektronischen Fußfessel verurteilt werde. Ein freier Präsidentschaftswahlkampf sei unter solchen Bedingungen nicht möglich. Für Dienstagabend um 20 Uhr hat sie eine Erklärung zu ihrer politischen Zukunft angekündigt.

Worum ging es?

In dem Verfahren ging es um Gelder des Europaparlaments, die zwischen 2004 und 2016 für parlamentarische Mitarbeiter von Abgeordneten des damaligen Front National vorgesehen waren. Nach Überzeugung der Justiz arbeiteten mehrere dieser Assistenten jedoch zumindest teilweise für die französische Partei. Le Pen hatte eine persönliche Verantwortung für das System bestritten.

Das Berufungsgericht bewertete die über Jahre andauernde Zweckentfremdung öffentlicher Gelder als schwerwiegend. Zugleich stellte es fest, dass sich Le Pen nicht persönlich bereichert habe. Nach der Verkündung des Urteils kehrte sie mit regungsloser Miene auf ihren Platz im Gerichtssaal zurück.

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